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Fälle FÜR den HP sind solche, die mit "Bagatellerkrankungen" wie Erkältung (Achtung: Abgrenzung gegen Infektionen mit Behandlungsverbot) kommen oder wissen möchten, was sie vorbeugend tun können, um gesund zu bleiben oder sich noch besser zu fühlen.
Patienten mit Schmerzen z.B. im Bewegungsapparat oder chronischen Erkrankungen können wir in der Regel zumindest begleitend zum Arzt behandeln.
Hab ich was vergessen?
LG Claudia
Im Falle einer Krebserkrankung sind es Patienten, die begleitend naturheilkundlich unterstützt werden möchten, ABER dann natürlich nur wenn man genau weiss, dass eine schulmedizinische Therapie durchgeführt wurde oder wird, am besten mit Kontakt zum behandelnden Onkologen oder zumindest Hausarzt und natürlich nur wenn kein Behandlungsverbot besteht (was ich immer voraussetze)
evtl. auch Fälle, die schulmedizinisch als austherapiert gelten und denen man palliativ durch Bachblüten oder Aromatherapie etc. Erleichterung verschaffen kann
Liebe Grüße Eva Der Weg zum Ziel ist niemals gerade
Macht ihr noch eine Liste und vervollständigt die Fälle FÜR (was ist mit Psyche?) den HP und vielleicht könntet ihr noch eine Liste machen mit KEIN Fall für HP?
Ich versuchs mal und bitte um Korrektur und Ergänzung
Fälle FÜR den HP:
Bagatellerkrankungen
Prophylaxe
Begleitend zu allen Erkrankungen ohne BV
Psyche: in leichten Fällen, wenn keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel nötig sind bzw. begleitend
Bei Krebs begleitend bzw. wenn austherapiert ist zur Linderung/palliativ - hier würde ich allerdings auch sagen "begleitend", denn in diesen Fällen können verschreibungspflichtige AM wie Morphium ein Segen sein...
KEIN Fall für den HP:
Infektionskrankheiten mit BV
alleine bei schweren Erkrankungen, bei denen verschreibungspflichtige AM nötig sind
Zahnheilkunde
Geburt und Wochenbett
Feststellung von Straftaten und Tod
Psyche: schwere Fälle (siehe oben) und wenn Fremd- oder Selbstgefährdung besteht
DANKESCHÖN, dann kopiere ich mal und schreibe noch ein bisschen dazu usw.
Da ich euch ja keine Tipps für eure spätere Praxis, sondern lediglich für die Prüfung (you know.... )geben will, ändere ich noch die Überschrift
Fälle FÜR die HP-Prüfungspraxis: Bagatellerkrankungen Prophylaxe Psyche: in leichten Fällen, wenn keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel nötig sind bzw. begleitend Bei Krebs begleitend bzw. wenn austherapiert ist zur Linderung/palliativ - hier würde ich allerdings auch sagen "begleitend", denn in diesen Fällen können verschreibungspflichtige AM wie Morphium ein Segen sein... chronisch Kranke mit evidenzbasierter Medizin (wissenschaftlicher Medizin)austherapierte Patienten
KEIN Fall für die HP-Prüfungspraxis: Infektionskrankheiten mit BV alle akuten Erkrankungen bei denen es hochwirksame, verschreibungspflichtige AM gibt alle schweren Erkrankungen, bei denen es hochwirksame, verschreibungspflichtige AM gibt, hier maximal begleitend Zahnheilkunde SCHWANGERSCHAFT Geburt und Wochenbett Feststellung von Straftaten und Tod Psyche: schwere Fälle (siehe oben) und wenn Fremd- oder Selbstgefährdung besteht oder zu erwarten ist