danke auch an dich für deine Ergänzung.
Das heißt also für mich, dass ich mit meiner -nicht geregelten Unterrichtszeit- praktizieren dürfte?
Muss ich definitiv zum Veterinäramt und vorstellig werden? Oder melde ich ein Gewerbe an und starte?
Sorry, dass ich so blöd frage...bin halt nur vertraut in der humanen HP-Welt,was die Rechtskunde angeht...
Herzliche Grüße
Tina