Ich habe auch nochmal nachgeschaut. Ich habe das Beispiel in "Crashkurs Heilpraktikerprüfung" gelesen. Da fällt ein Prüfling durch, weil er Nitrospray verabreicht bei einem Infarktpatienten, da Nitrospray verschreibungspflichtig ist.
In dem Beispiel war es dann auch so........Krankenwagen steht im Stau.....eben sehr konstruiert.
Das Beispiel hatte ich im Hinterkopf, aber es ist dann wohl doch so, dass ich auch verschreibungspflichtige Medis einsetzen darf, wenn der Zustand lebensbedrohlich ist.
Sandra