Heilpraktikerschule Isolde Richter

Normale Version: Tipp für mündliche Prüfung in Dortmund
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Hallo,

es kommt ja immer mal die Frage im Forum auf, ob ich als HP im Notfall ein verschreibungspflichtiges Medikament verabreichen darf oder nicht.
Es werden bei den unterschiedlichen Gesundheitsämtern ja verschiedene Fallbeispiele aufgeführt, wo man klar Stellung beziehen muss:"Ja, in diesem Fall würde ich das Medikament spritzen, welches der Patient "zufällig" dabei hat und nicht auf den Notarzt warten, der "zufällig" im Stau steht."

Ich mache derzeit eine Prüfungsvorbereitung bei einer Frau, die mehrere Jahre als Beisitzerin in Dortmund tätig war und die sagte mir, dass der AA in Dortmund hören möchte, dass ich auch ein verschreibungspflichtiges Medikament im Notfall geben würde.

Ich kann jedem, der zur Prüfung geht empfehlen sich zu informieren, was der zuständige AA in diesen Fällen hören möchte, da dies wohl wirklich unterschiedlich ist.

Für die Dortmunder gilt jedenfalls: im Notfall geben!
Hallo Sandra,
Danke das ist gut zu wissen und bestimmt hilfreich bei der Entscheidung.
Aber für mich hast du es hier etwas ungenau geschrieben. Ist es nicht überaus wichtig das Fallbeispiel zu kennen?
Wäre es nicht auch möglich das der Fall andere Symptome aufzählt wo ich mit einer Insulin Gabe den Patienten zum Tode verdonnere? Ich gehe hier natürlich von der umstrittenen Frage bei Diabetes aus.
Also wäre doch genau zu überlegen und die Entscheidung doch gut zu begründen warum ich hier spritze und nicht auf den Notarzt warte oder umgekehrt. Gerrell zu sagen ja ich würde das Medikament geben halte ich für gefährlich.
Außerdem sprichst du ja nicht von Diabetes sondern von verschreibungspflichtigen Medikamenten. Auch hier habe ich meine Bedenken und müsste gut durchdacht sein. Kennen wir den das verschreibungspflichtige Medikament?
Kennen wir die Dosierung? Gehört das Medikament den dem Patienten wirklich? Wann hat er zuletzt eine Medikation eingenommen? Ist das Medikament schon angebrochen oder ist es noch verschloss, dann könnte es ja sein das er dieses gerade aus der Apotheke geholt hat aber es für jemand anderem bestimmt ist, z.B. Nachbarn, seiner Frau usw.
Bei Insulin sollte man doch auch wissen wann er das letzte mal gespritzt hat, hat er ein Medikationsbuch bei sich?
Ist er noch bei Bewusstsein und ansprechbar?
Ist er schnell zusammengebrochen und Ohnmächtig geworden oder hat es sich hingezogen und war zu erwarten?
Ist es bei diesem Notfall nicht abzuwägen wie viel Zeit vergangen ist? und wie lange ich noch auf den Notarzt warten kann? Woher weis ich ob er im stau steckt? Wenn ich mit dem Notarzt im Telefonischem Kontakt stehe
und ich ihm die Symptome schildere bin ich indirekt doch Medizinisches Hilfspersonal des Notarztes und befolge seine Anweisungen, wenn er sagt Spritzen dann spritzen wenn ersagt warten dann warte ich. Oder ist er Telefonisch nicht zu erreichen? Denn egal ob Arzt, Polizei oder Feuerwehr haben wir ja mal gelernt bei einem Notfall wird nicht aufgelegt sondern wir bleiben im Kontakt bis die Leute eintreffen oder uns mitgeteilt wird das wir auflegen sollen.
Also für mich sind da doch viele Fragen offen und man sollte wirklich hier nach dem entsprechendem Fall die Antwort geben und ganz besonders seine Bedenken und Meinungen über das ja und nein unbedingt dem AA erläutern. Medizinisch an Hand eines Fallbeispiels oder eines Bildes generell etwas mit ja oder nein zu beantworten ohne eine Erklärung oder Begründung abzugeben halte ich nie für Sinnvoll.

Mich würde interessieren was andere so dazu schreiben.
Gruß
Christian
Hallo Sandra,
zuerst danke für deine Infomation und für den Tipp was für Dortmund gilt,das ist ja blöderweise nicht generell geregelt was gefragt wird!

Auch Dank an Christian für den Einwand bei Diabetes diese Fallbeispiele haben nun öfter eine Rolle gespielt.Bedenken sollte man aber das Insulin geben,hier müßte es der Patient bei sich tragen nie ohne vorherrige Blutzuckermessung gemacht würde, oder darf.Auch ist ein Coma Diabetikum also die Überzuckerung nicht so oft und zeichnet sich über mehrere Stunden bis Tage ab.Der Patient ist für ein geübtes Auge auch mit der Hyperglykämie zu erkennen z.b. an der Atmung und am obstessigartigen Atemgeruch!

Der wahrscheinlichere Fall ist die Unterzuckerung also die Hypoklykämie und in diesem Fall so wie folgt vorgegangen werden.Auf der Rückseite meines Diabetikertagebuch steht:
Finden sie mich bewustlos oder hilflos habe ich wahrscheinlich eine Unterzuckerung

Rufen Sie bitte sofort einen Arzt
(Polizei 110 oder Feuerwehr 112
der mir eine Zuckerlösung spritzen soll.

Bis der Arzt kommt legen sie mich bitte auf eine Körperseite.

Falls ich bei Bewustsein sein sollte und einen Schwächeanfall erleide,geben Sie mir bitte etwas Zuckerhaltiges zu trinken(z.b. normale Cola,Orangensaft) oder zu essen(Traubenzucker).
Von Insulinspritzen ist keine Rede das sollte nur der Notarzt wenn er sich über den Blutzuckerspiegel des Patienten im Klaren ist.

Sandra allerdings auch nicht behauptet das Insulin gespritzt werden soll sondern hat im allgemeinen von Medikamenten geschrieben!
Hallo,

habe ich mich vielleicht n bisschen blöde ausgedrückt. Was ich sagen wollte:
Man fällt nicht generell (!!!!!!) durch, wenn man sagt, dass man ein verschreibungspflichtiges Medikament im Notfall einsetzen würde. Das einzelne Fallbeispiel muss natürlich sehr genau(!!!!) geprüft werden. Es gibt aber AA, da fällt man generell durch, wenn man ein verschreibungspflichtiges Medikament einsetzen würde, egal wie die Situation auch aussieht.
Natürlich muss ich auch über Wirksamkeit und Dosierung Bescheid wissen, sonst Finger weg!
(20.05.2012, 12:09)Sandra L schrieb: [ -> ]Es gibt aber AA, da fällt man generell durch, wenn man ein verschreibungspflichtiges Medikament einsetzen würde, egal wie die Situation auch aussieht.

Liebe Sandra,
wenn Du weißt, welcher AA und welches GA das ist, dann teile es mir bitte mit. In dem Fall würde ich ein entsprechendes Schreiben an das GA richten und um Aufklärung bitten.

Ist jemand wegen solch einer Aussage durchgefallen, so sollte der Prüfling unbedingt in den Widerspruch gehen. Das wäre ein ganz grober Fehler des GA. Und ehrlich gesagt, kann ich mir gar nicht vorstellen, dass der so passiert ist.

Hi Isolde,
danke für den Hinweis. Bei welchen Ämtern es sich hierbei handelt weiß ich nicht, ich habe davon nur in einem anderen Forum gelesen und deswegen habe ich mich nochmal speziell für Dortmund erkundigt.
Also dürfte ich im lebensbedrohlichem Zustand ein verschreibungspflichtiges Medi einsetzen, wenn ich mich damit auskenne und ich es zufällig dabei habe, weil ich es selber evtl für mich nutze?!
Tritt das AMG in solchen Fällen außer Kraft?
Hallo Sandra hilf mir mal auf die Sprünge:Was ist noch AMG.?
AMG = Arzneimittelgesetz denke ich ist gemeint.

LG Gini
Ja, genau.
Ich habe auch nochmal nachgeschaut. Ich habe das Beispiel in "Crashkurs Heilpraktikerprüfung" gelesen. Da fällt ein Prüfling durch, weil er Nitrospray verabreicht bei einem Infarktpatienten, da Nitrospray verschreibungspflichtig ist.
In dem Beispiel war es dann auch so........Krankenwagen steht im Stau.....eben sehr konstruiert.

Das Beispiel hatte ich im Hinterkopf, aber es ist dann wohl doch so, dass ich auch verschreibungspflichtige Medis einsetzen darf, wenn der Zustand lebensbedrohlich ist.
Hallo Sandra,

mit dem Nitrospray, das ist evtl. auch ein besonderer Fall weil man auf den Blutdruck achten muss, bevor man das gibt.

LG
Antje
Hallo ihr Lieben,

na, super jetzt habt ihr mich aber verunsichert und bin froh das ich noch eine Menge Zeit habe das genauer zu lernen.

Also meine Medikamente darf ich mit Sicherheit nicht geben und bestimmt nicht wen sie verschreibungspflichtig sind, denn dann habe ich sie ja bekommen und wenn ich die Weiterreiche oder einem anderen verabreiche ist das bestimmt Illegal. Also auch mein Nitro spray. Das Nitro spray was der Patient in der Tasche hat und ihm verschrieben worden ist könnte man geben, denke ich. So steht es im Skript Herz Seite 181 Fallbeispiel. Jedoch unbedingt vorher Blutdruck messen! Könnte ja auch eine angina pectoris sein und dann würde das Mittel sofort wirken.
Wenn ich mal da liege und durch mein Asthma keine Luft bekomme und jemand reicht mir oder verabreicht mir mein Spray wäre ich auch dankbar. Sicher ist das durch mein Asthmaspray kein Lebensbedrohlicher Schaden entsteht selbst wenn es sich hier um einen Herzinfarkt gehandelt hätte zumindest wenn er nach der Gabe dann den Herzinfarkt erkennt.
Unglücklicher weise glaube ich immer an dem Guten im Menschen und glaube auch nicht, das ein AA einen extra durchfallen lassen möchte und er deshalb diese Fragen stellt, die Umstritten sind. Ich denke er möchte vielleicht nur erfahren ob man sich dazu Gedanken macht und die Risiken genauesten abwägt und man ihm deshalb das für und wieder erklären sollte, damit er feststellen kann ob man das nötige Grundwissen auch hat und man sich der Risiken bewusst ist. Immerhin backen wir ja keinen Kuchen sondern können ja doch immensen Schaden anrichten. Aus diesem Grunde ist es für mich auch legitim solche Fragen zu stellen obwohl ich hoffe das ich bei meiner Prüfung von diesen verschont bleibe.
Gruß
Christian