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Ich habe von verschiedenen Seiten gehört, daß es für Yogalehrer rechtlich einige Fallstricke gibt und man nach absolvierter Prüfung eine Menge Einschränkungen hat in seiner Tätigleit als Yogalehrer. Weiß da jemand Genaueres?
Ich bin sehr dankbar für eure Hinweise.... LG. Nina
Als Yogalehrerin bist du keine Heilberuflerin und darfst keine Diagnosen stellen oder Therapien anbieten.
Als Heilpraktikerin unterliegst du was die Heilpraxis angeht bestimmten Richtlinien bezüglich der Werbung (HWG). Wenn die Yogaschule davon separiert läuft sollte es keinerlei Einschränkungen geben.
Liebe Silke,
ich bin als Yogalehrerin freiberuflich tätig und das ist relativ unkompliziert.
Zum Beispiel biete ich ab und zu Yogawochenenden an, an unterschiedlichen Orten.
Da kommt mir das "Umherziehen" in den Sinn und ich frage mich,
ob das als Yogalehrer + Heilpraktiker noch so unkompliziert bleibt.
Auch frage ich mich generell, ob ich, wenn ich das hier geschafft habe,
weiterhin einfach Yogalehrerin bin, oder dann "gezwungenermassen" als Heilpraktiker auftreten "muss".
Oder sich am besten erstmal gar nicht den Kopf darüber zerbrechen und einfach weiterlernen....
15.06.2012, 12:43 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.06.2012, 12:46 von Daniela Starke.)
Was für Einschränkungen meinst Du denn??
Du lehrst ja "nur" Yoga.
Du darst Yoga nur nicht als Therapie anbieten (das gibt es ja mitlerweile auch schon), sonder im Wellness- oder Fitnessbereich. Zur Entspannung, Prävention oder Gesunderhaltung.
Also Du kannst als Yogalehrerin und Heilpraktikerin auftreten.
Das eine muss mit dem anderen nichts zu tun haben.
Und um nicht Heilpraktikerin im Umherziehen zu sein musst Du eine feste Adresse als Heilpraktikerin haben.
In Deinen Yogakursen darfst du nur nicht therapieren! sondern eben "nur" Yoga lehren.
oh je, ich weiß es selbst nicht genau, welche Einschränkungen.
Ich habe das bei einem Seminar von einer anderen Teilnehmerin gehört.....
...hätte sie das vorher gewußt, welche Einschränkungen das mit sich bringt...
Meine rechtliche Lage als Yogalehrer ist mir klar, v.a. in puncto "Heilen".
Die Frage ist vielmehr: kann ich als Yogalehrer beides "in einer Person" sein,
oder bin ich in erster Linie Heilprakter, der auch mit Yoga "arbeitet"?
Oder darf ich in erster Linie Yogalehrer bleiben, der sein Heilpraktiker-Wissen
mit einfließen läßt? Oder komme ich eben genau dann in Schwierigkeiten??