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Streptokokken Angina und Behandlungsverbot
#1
Hallo,

ich stutze grade beim Lesen des Lehrbuchs: Dort steht, daß man als HP eine Streptokokkenangina behandeln darf, wenn sie als Angina catarrhalis auftritt, also aus Angina mit Rötung und eventueller Schwellung.

Als Ausnahme hiervon wird Streptococcus pyrogenes genannt.

Kann mir jetzt mal bitte jemand verraten, wie ich, ohne einen Erregernachweis führen zu dürfen, jetzt rausfinden soll, welchen Nachnamen mein Streptokokkus nun hat???

Oder ist das wieder eine dieser berühmten "hier beißt sich die Katze in den Schwanz" Geschichten?
Herzliche Grüße
Caia

Vos qui transitis...
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#2
Hallo,

das kann ich mir nur so erklären:
Bei der Angina catarrhalis kommen als Ursache alle Erreger in Betracht, Streptokokken sind nur eine mögliche Ursache.

Der Erregernachweis ist uns natürlich nicht erlaubt. Ich denke hier ist wichtig, was man sieht und auf welche Verdachtsdiagnose(n) man dadurch schließen kann.

Ich habe woanders gelesen, dass Streptococcus pyrogenes Infektionen häufig mit Eiterbildung einhergehen. Ich denke, darauf sollte man das Hauptaugenmerk legen.
Haben sich Eiterstippchen oder Beläge gebildet, kann man sozusagen davon ausgehen, dass es sich um Streptokokken handelt ( egal welche ), also gilt hier das Behandlungsverbot.

Hast du lediglich eine Rachenrötung evtl. mit Schwellung, kann eine Rötung des Rachens viele Ursachen haben, also gibt es "für diesen Befund" kein Behandlungsverbot.

Viele Grüße
Kristina
Sapere aude! - Wage zu denken!
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#3
(04.05.2011, 16:06)Kristina schrieb: Haben sich Eiterstippchen oder Beläge gebildet, kann man sozusagen davon ausgehen, dass es sich um Streptokokken handelt ( egal welche ), also gilt hier das Behandlungsverbot.

Mich interessiert das Thema auch. Also, darf man als HP eine Streptokokkenangina behandeln oder nicht? Wenn ja, dann ist es eben nicht egal, um welche Streptokokken es sich hanbdelt (siehe Verbot bei S. pyrogenes)
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#4
Hallo,

Für die Streptokokkenangina besteht für den HP grundsätzlich Behandlungsverbot.
Wie schon geschrieben ist meiner Meinung nach jedoch der Verdacht, den man als HP hat ausschlaggebend. Wenn jemand mit gerötetem Rachen zu mir kommt und ich weiß, dass gerade in der Familie der Person eine virusbedingte Erkältung umgeht, dann steht diese Verdachtsdiagnose ( Erkältung ) ganz weit oben auf meiner Liste.

Wenn ich es richtig verstanden habe, werde ich in dem Fall auch nicht vor Gericht gezerrt, falls sich die Erkrankung doch als eine Streptokokkenangina entpuppt.

Wenn ich jedoch einen geröteten Rachen feststelle, daraufhin naturheilkundlich behandle und eine Woche später haben sich Eiterbeläge gebildet, dann kann ich davon ausgehen, dass es sich um eine Streptokokkenangina handelt. Behandle ich hier weiter, verstoße ich gegen das Behandlungsverbot.

Viele Grüße
Kristina
Sapere aude! - Wage zu denken!
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#5
Kristina hat schon alles super und völlig richtig beschrieben.
Ich wollte es der Vollständigkeit halber nur nochmals bestätigen.

Hinter einer Angina catarrhalis kann jeder Erreger (auch ein Virus, z.B. Epstein-Barr-Virus) stehen. Also besteht in diesem Stadium noch kein absolutes Behandlungsverbot.
Habe ich allerdings den begründeten Verdacht, dass es sich um eine Streptokokkenangina handelt (z.B. weil die Erkrankung gerade im Kiga umgeht), dann darf ich auch eine Angina catarrhalis nicht behandeln, da ich davon ausgehen muss, dass es sich um St. handelt.

Sind Eiterbeläge zu sehen, ist die Wahrscheinlichkeit so hoch, dass es St. sind, dass man den Patienten auf jeden Fall nicht behandeln darf.
Einen Erregernachweis darf der HP nicht führen (§§ 24, 44 IfSG).

Ich hoffe, es ist nun alles klar, sonst bitte nachfragen.
GLG Isolde
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#6
Hallo zusammen,

das hab ich jetzt verstanden, vielen Dank für die Infos, ich finde es halt manchmal schwierig, da zu differenzieren, wann ich was darf und wann nicht.

Ich darf also behandeln, wenn nicht grade Scharlach im Umlauf ist und es virusbedingte Infekte gibt sowie keine Eiterstippchen zu sehen sind - Angina catarrhalis ohne Verdacht auf Streptococcen.

Tobt aber grade im Kindergarten der Scharlach, sollte ich so ein Kind lieber gleich zum Doc schicken.

Wunderbar, danke für die Hilfe.
Herzliche Grüße
Caia

Vos qui transitis...
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#7
Ich muss das Thema nochmal aufgreifen, weil ich gestern die Lymphe wiederholt habe.

also ist es richtig, dass wenn ein Patient mit Halsschmerzen kommt und ich Rötung und Eiterstippchen sehe, ich dann diese Erkrankung nicht mehr behandeln darf und sofort an den Arzt überweise, weil ich einen Streptokokkeninfekt nciht ausschließen kann.
Das wäre dann auch meine Antwort in der Prüfung!?!
LG Andrea

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#8
Ja, würde ich auch so sehen. Ist es nicht so, dass zu 80 % bei (eitrigen) Anginen Strptokokken in Betracht kommen? Oder wie war das nochmal? Deswegen sollte man immer von Streptokokken ausgehen.
Lieben Gruß

Sandra


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#9
Ja, sobald Du Eiter im Mund- oder Rachenbereich erkennst muss der Patient zum Arzt, weil sowieso eine Antibiotikagabe notwendig ist.

Und wir können, wie Du schon gesagt hast, eine Streptokokken-Infektion nicht ausschließen. Da dieser hier sowieso am häufigsten vorkommt!

Solange es "nur" gerötet ist können wir aber noch behandeln.
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#10
Super, ich weiß es war blöd. Aber ich musste es für mich nochmal klar haben.

10000 Dank
LG Andrea

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#11
Das ist nicht blöd!!
Es gibt keine blöden Fragen!!

Manchmal ist man sich etwas unsicher, obwohl man es im Grunde weiß.
Geht mir auch oft so!
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#12
DankeSmile
LG Andrea

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