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Hallo zusammen,
das Behandlungsverbot bei Meningitis gilt dies ausschliesslich, wenn die Meningitiden durch den Hämophilus influenzae, Fsme-Virus sowie Meningokokken ausgelöst wird? Also nicht bei Infektion durch z.b Candidapilz oder Protozoen nicht? Reicht hier der Verweis auf die Sorgfaltspflicht, dass man den Pat.zum Schulmediziner schickt in der Prüfung trotz der Schwere d. Erkrankung?
Vielen Dank vorab, liebe Grüsse Susi
Als HP kannst du ja nie ganz sicher sagen, ob die Meningitis durch FSME, Meningokokken o.ä. ausgelöst wurde (kein Erregernachweis!). Evtl. bekommst du aus der Anamnese einen weiteren Hinweis: Zecke, weitere Erkrankungsfälle etc. und dann hast du aber immer noch nur den "Verdacht" und du musst z. B. bei Meningokokken sogar namentlich ans Gesundheitsamt melden (§6). Aber jeder Patient mit dem Verdacht auf eine Meningitis (Meningitis-Zeichen) gehört zügig ins Krankenhaus, ist also ein Notfall, für den man den Rettungsdienst rufen muss.
Liebe Grüße,
Sabine
Go placidly amid the noise and the haste and remember what peace will be there in silence.