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SARS Behandlungsverbot
#1
Es besteht BV gem. §§ 24,6 und 7 IfSG.

Wo finde ich denn den Erreger in § 7? Huh
Bonnie
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#2
Im Satz (2): Namentlich sind zu melden...soweit örtliche und zeitliche Häufung auf eine schwere Gefährdung der Allgemeinheit hinweisen
Herzliche Grüße
Caia

Vos qui transitis...
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#3
Achso, das hatte ich übersehen.

Besteht denn bei SARS eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit? Besteht nicht grundsätzlich bei jeder IfKh eine (besondere) Gefahr für die Allgemeinheit?
Bonnie
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#4
http://de.m.wikipedia.org/wiki/SARS-Pandemie_2002/2003

Hauptseite www.wikipedia.de
Herzliche Grüße
Caia

Vos qui transitis...
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#5
Danke, wenn ich richtig verstehe, geht es wohl darum, ob eine Endemie, Epidemie oder Pandemie ausbrechen könnte.
Bonnie
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