heute kam eine rechtliche Frage auf, nämlich:
Fällt das Entfernen einer Zecke rechtlich unter Erste Hilfe oder ist es ein medizinischer Eingriff?
Zu den Hintergründen:
Meiner Frau (im Wellness- und Präventivbereich tätig, ohne Heilerlaubnis) fiel heute bei einer Kundin, die eigentlich zur Wellnessmassage kommen wollte, eine Zecke am Rücken auf.
Die Kundin (alleinstehend und nicht in der Lage, die Zecke eigenverantwortlich zu entfernen) äußerte den Wunsch, dass meine Frau diese bitte entfernen möge. Meine Frau hat die Kundin an den Hausarzt verwiesen, der zum Glück noch erreichbar war und sie auch noch umgehend aufgenommen hat.
Jetzt stellt sich uns die Frage, ob es rein rechtlich meiner Frau erlaubt gewesen wäre, der Bitte der Kundin zu entsprechen oder nicht? Und was wäre gewesen, wenn es sich am Wochenende ereignet hätte und kein Arzt erreichbar gewesen wäre? Beim Nachforschen haben wir widersprüchliche Antworten gefunden. Daher würden wir uns über eine fundierte, rechtssichere Antwort freuen und bedanken uns im Voraus.
Liebe Grüße
Heinz & Rebecca
(Bibelbuch Sprüche 17:27; Neue Welt Übersetzung)