Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Androhung einer Straftat im Internet
#1
Hallo Leute,

als HPP und admin einer facebook-Gruppe habe ich eine rechtliche Frage: Wie muss ich mich verhalten, wenn ich Kenntnis habe von der Androhung einer Straftat (Vergewaltigung und Mord) gegen eine Frau bzw. ein Kind? Die Frau wendet sich ja an mich, um Unterstützung zu finden, andererseits stehen diese Drohungen im Raum. Bisher war der Ex-Partner nicht gewalttätig, aber das schließt ja nicht aus, dass er es in Zukunft werden könnte. Mir ist diese Frau nicht bekannt, aber sie schreibt eben in meiner fb-Gruppe und als HPP frage ich mich, wie ich mich korrekt verhalte. Dankeschön.
Antworten Zitieren
#2
Hallo Angelika, hallo miteinander,

nach der Schilderung der Betroffenen könnte es sich hier um eine Straftat handeln, nämlich Stalking bzw. Nachstellung gemäß § 238 StGB, die dein Facebook-Kontakt ernst nehmen sollte. Einen ersten Überblick auch über mögliche Gegenmaßnahmen kann sie sich online verschaffen über eine Google-Suche zu "Nachstellung, Stalking".  

Eine Hilfestellung "von Außenstehenden" ist m.E. auch bei gutem Facebook-Kontakt nur schwer möglich. Wahrscheinlich kannst du ihr vorerst nur raten, sich an eine örtliche Polizeidienststelle zu wenden, wodurch "Nachstellende" oftmals schon abgeschreckt werden.

Liebe Grüße

Horst


Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  Darf ich in einer Arztpraxis auf Wartezimmer TV für meine Praxis werben? edithsc 0 206 14.12.2023, 12:28
Letzter Beitrag: edithsc
  HP Räumlichkeiten in einer Physiotherapiepraxis evamariabla 1 805 04.08.2022, 10:48
Letzter Beitrag: Horst
  Impressum & Datenschutz auf einer Seite / AGBs KatjaP 2 1.556 25.09.2019, 12:15
Letzter Beitrag: BeateG.
  HP Termine in einer anderen Stadt netti79 6 3.783 13.09.2016, 20:13
Letzter Beitrag: netti79

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: