Ihr dürft da aber nicht durcheinanderwerfen, was pflanzliche Arzneimittel mit einer Zulassungsnummer sind (z.B. sowas wie Iberogast), und was man unter "traditionell angewendet..." z.B. im Supermarkt verkauft. Oft sind diese mit traditionell umschriebenen Präparate viel zu gering dosiert.
Es gibt zwei Gruppen pflanzlicher Arzneimittel auf dem deutschen Markt: Zum einen die nach gängigen Kriterien geprüften oder auf Basis der Kommission E-Monographien zugelassenen Präparate. Und zum anderen die traditionellen Pflanzenheilmittel mit geringeren Ansprüchen an die zu behandelnden Gesundheitsstörungen oder Erkrankungen.
Ich will mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber aus meinem Phytokurs habe ich in Erinnerung, dass wir bei Berechnungen zur Wirksamkeit bei Packungen mit dem Wort "traditionell" nur gegrinst haben.
Als Beispiel mal ein apothekenexklusives Präparat (da ja nicht nur der Supermarkt Schrott verkauft) aus Cetraria islandica, was dem Namen nach ein Moos sein sollte, aber eine Flechte ist. Kennt ihr sicherlich alle, den Produktnamen möchte ich hier nicht erwähnen.

Laut der Kommission E muss man von dieser Droge etwa 3,6 - 5,2 Gramm Droge zu sich nehmen um eine Wirkung zu erhalten, also im Mittel 4400 mg.
Jetzt wird's spannend... wer rechnet nach?!
Eine Pastille enthält 80mg Auszug (0,4-0,8:1). Bedeutet erstmal nur, dass im Mittel eine Pastille ca. 48mg Droge enthält.

Wie war das nun mit der Wirksamkeit nach Kommision E? Das waren 4400mg...
RÄTSELFRAGE: Wieviel Pastillen müsste ich also zu mir nehmen, um eine Wirkung zu haben?

Übrigens enthält die Standardpackung in der Apotheke 30 Tabletten. Ich möchte das Gesicht des Apothekers sehen, wenn ich einen Vorrat für 3 Tage von diesen Pastillen kaufen möchte.

LG,
Heike