herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
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ich möchte mich hier noch einmal mit folgender Frage an euch wenden: im Kurs haben wir ja gelernt, dass wir als Beraterin KEINE Verordnungen durchführen dürfen.
Wir dürfen aber Empfehlungen geben. Und wir dürfen auf Blöcken, die mit unserem Logo versehen sind, die entsprechenden Tee-Empfehlungen aufschreiben und wir dürfen sogar den Tee verkaufen. Ist das richtig so? Und wenn ja, wo ist da der tatsächliche Unterschied zu einer sogenannten Verordnung? Ich finde es wahnsinnig irritierend, denn in meinen Augen, ist nur die Bezeichnung dessen eine andere.
Möglicherweise habe ich es aber auch nicht ganz richtig verstanden, daher hier noch einmal meine Frage an euch.
Ich danke euch für eure Antworten schon jetzt einmal.
Liebe Grüße,
Kerstin