Heilpraktikerschule Isolde Richter

Normale Version: Tee-Empfehlungen
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Liebe Gudrun, liebe Silke,

ich möchte mich hier noch einmal mit folgender Frage an euch wenden: im Kurs haben wir ja gelernt, dass wir als Beraterin KEINE Verordnungen durchführen dürfen.
Wir dürfen aber Empfehlungen geben. Und wir dürfen auf Blöcken, die mit unserem Logo versehen sind, die entsprechenden Tee-Empfehlungen aufschreiben und wir dürfen sogar den Tee verkaufen. Ist das richtig so? Und wenn ja, wo ist da der tatsächliche Unterschied zu einer sogenannten Verordnung? Ich finde es wahnsinnig irritierend, denn in meinen Augen, ist nur die Bezeichnung dessen eine andere.
Möglicherweise habe ich es aber auch nicht ganz richtig verstanden, daher hier noch einmal meine Frage an euch.
Ich danke euch für eure Antworten schon jetzt einmal.
Liebe Grüße,
Kerstin
Liebe Kerstin,


du darfst Lebensmittel empfehlen und zur Ernährung beraten.

Wenn du einen Tee als Lebensmittel empfiehlst ist das absolut OK.

Etwas anderes ist die Empfehlung einer Teerezeptur als Heilmittel der Phytotherapie mit Wirkaussagen, wenn es als Arzneimittel verwendet wird.

Schau gerne mal in den internen Kursbereich (hier ist der Gästebereich) und mache deine Frage gerne konkreter.

Ganz viel Freude und Erfolg für dich!
Vielen Dank, liebe Silke!