Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Tee-Empfehlungen
#1
Liebe Gudrun, liebe Silke,

ich möchte mich hier noch einmal mit folgender Frage an euch wenden: im Kurs haben wir ja gelernt, dass wir als Beraterin KEINE Verordnungen durchführen dürfen.
Wir dürfen aber Empfehlungen geben. Und wir dürfen auf Blöcken, die mit unserem Logo versehen sind, die entsprechenden Tee-Empfehlungen aufschreiben und wir dürfen sogar den Tee verkaufen. Ist das richtig so? Und wenn ja, wo ist da der tatsächliche Unterschied zu einer sogenannten Verordnung? Ich finde es wahnsinnig irritierend, denn in meinen Augen, ist nur die Bezeichnung dessen eine andere.
Möglicherweise habe ich es aber auch nicht ganz richtig verstanden, daher hier noch einmal meine Frage an euch.
Ich danke euch für eure Antworten schon jetzt einmal.
Liebe Grüße,
Kerstin
Antworten Zitieren
#2
Liebe Kerstin,


du darfst Lebensmittel empfehlen und zur Ernährung beraten.

Wenn du einen Tee als Lebensmittel empfiehlst ist das absolut OK.

Etwas anderes ist die Empfehlung einer Teerezeptur als Heilmittel der Phytotherapie mit Wirkaussagen, wenn es als Arzneimittel verwendet wird.

Schau gerne mal in den internen Kursbereich (hier ist der Gästebereich) und mache deine Frage gerne konkreter.

Ganz viel Freude und Erfolg für dich!
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
Antworten Zitieren
#3
Vielen Dank, liebe Silke!
Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  Empfehlungen zu anderen Beraterkursen Silke Uhlendahl 0 1.157 17.04.2021, 06:22
Letzter Beitrag: Silke Uhlendahl

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: