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Kennt sich jemand mit Praxis-Mietverträgen aus?
#1
Hallo zusammen,

hat zufällig jemand von euch Erfahrungen mit Praxis-Mietverträgen?

Ich habe den Entwurf des Praxismietvertrages bekommen und da ist doch der eine oder
andere Passus, mit dem ich mich nicht so wohlfühle...

"Die Parteien vereinbaren hiermit ausdrücklich, dass Reparaturen an den vermieteten Räumen
bis zu einem anteiligen Betrag von 100 € netto in jedem Einzelfall zulasten des Mieters gehen, pro
Kalenderjahr höchstens aber 10% der Jahresnettomiete.

Hierunter fallen insbesondere Reparaturen von Lampen, Küchengeräten, Türen, Rollläden, sanitären
Einrichtungen sowie dem Durchlauferhitzer. Zerbrochene Glasscheiben sind voll zu ersetzen."

Das ist ja alles nicht neuwertig, d.h. wenn jetzt einen Monat nach meinem Einzug der Rollladen kaputt geht,
dann ist das ja aller Wahrscheinlichkeit nach nicht meine Schuld. Dann muss ich aber dafür aufkommen.
Ist das normal, dass das so gehandhabt wird?

"Dem Vermieter und/oder dessen Beauftragten ist während der Arbeitszeiten des Mieters der Zutritt zu den
vermieteten Räumlichkeiten zur Prüfung des Zustandes oder aus anderen berechtigten Anlässen (z.B. Durchführung von Reparatur-
oder Wartungsarbeiten, etc.) gestattet."

Das bedeutet ja, dass der Vermieter jederzeit einfach reinkommen darf, um mal eben den Zustand zu überprüfen.
Auch wenn ich gerade mitten in der Behandlung bin, das kann ich so nicht unterschreiben.

Über euer Feedback würde ich mich sehr freuen!
Liebe Grüße
Helena

Der Mensch kann Wunder nur erleben, wenn er bereit ist,
sein Herz und seine Augen dafür zu öffnen. (Augustinus)
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#2
"Die Parteien vereinbaren hiermit ausdrücklich, dass Reparaturen an den vermieteten Räumen
bis zu einem anteiligen Betrag von 100 € netto in jedem Einzelfall zulasten des Mieters gehen, pro
Kalenderjahr höchstens aber 10% der Jahresnettomiete.

Hierunter fallen insbesondere Reparaturen von Lampen, Küchengeräten, Türen, Rollläden, sanitären
Einrichtungen sowie dem Durchlauferhitzer. Zerbrochene Glasscheiben sind voll zu ersetzen."

-> Kleinreparaturen bis zu einer bestimmten Höhe und gedeckelt mit der Jahresnettomiete (bei mir sind es auch 10%) ist normal.

"Dem Vermieter und/oder dessen Beauftragten ist während der Arbeitszeiten des Mieters der Zutritt zu den
vermieteten Räumlichkeiten zur Prüfung des Zustandes oder aus anderen berechtigten Anlässen (z.B. Durchführung von Reparatur-
oder Wartungsarbeiten, etc.) gestattet."

-> Auch das liegt m.E. im Rahmen, zur Wartung v. Rauchmeldern ist er z.B. verpflichtet bzw. können Reparaturen, auch in Deinem Interesse notwendig werden. Ob er unbedingt den Zustand der
     Räumlichkeiten prüfen muss und einfach mal so darf weiss ich allerdings nicht.
Vielleicht kannst Du aber noch ergänzen lassen, dass der Zutritt nach Ankündigung erfolgen muss, sodass Du Dich darauf einstellen kannst.

Liebe Grüße und viel Erfolg
Silke
"Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen"
                                                                                                                     Walt Disney
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#3
Liebe Silke,

vielen Dank für deine Antwort!

Nachdem ich mir den Vertrag jetzt mehrfach durchgelesen habe, ist eigentlich auch der Punkt
wo es um den Zutritt des Raumes geht, der einzige, der mich wirklich stört.
Ich habe natürlich nichts dagegen, dass die Vermieterin nach Absprache zu Wartungszwecken
reinkommt. Aber so wie das formuliert ist, kann sie jederzeit einfach reinschneien.
Liegt vielleicht auch daran, dass der Vertrag mal für die Apotheke, die unten im Haus ist, aufgesetzt wurde.
Da ist es ja egal, wenn sie reingeht wann sie möchte, da gehen die Kunden ja eh ein und aus...
Liebe Grüße
Helena

Der Mensch kann Wunder nur erleben, wenn er bereit ist,
sein Herz und seine Augen dafür zu öffnen. (Augustinus)
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