1. die Berufsbezeichnung (entweder Arzt oder HP)
2. die durchgeführte Therapie (in diesem Fall: Ajurveda)
Grundsätzlich sind nur die Begriffe "Arzt" oder "HP" zulässig, damit für den Patienten immer klar ersichtlich ist, an wen er sich wendet. Nach der Berufsbezeichnung können die durchgeführten Therapien aufgezählt werden (das sollten beim HP nicht mehr als 3 sein)