Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Entsorgung von Arzneimitteln aus der Praxis
#1
Hallo miteinander,

immer wieder taucht die Frage nach der korrekten Arzneimittelentsorgung aus Heilpraxen auf. So auch in dieser Mail, die ich aus vermuteten bzw. unterstellten Allgemeininteresse hier nochmal wiedergebe:

"Ich habe eine Frage zum Thema "Gesetz":
In der Online-Prüfung lautet eine Frage (Nummer 22), wie Medikamente entsorgt werden müssen. Laut Empfehlungen der Bundesregierung werden diese über den Hausmüll (Restmüll) entsorgt, falls es in der Packungsbeilage nicht anders beschrieben wird. Die richtige Antwort wäre laut Prüfungs-Korrektur jedoch die Entsorgung über Sammelstellen gewesen.
Was ist nun richtig?"
 

Infolge der schnell fortschreitenden Entwicklung der Entsorgungstechniken kann man/frau diese Frage mittlerweile nicht mehr generell beantworten, wobei der Vorschlag der Musterlösung (Entsorgung über Sammelstellen) sich auf der sicheren Seite bewegt.

Im Einzelnen und in der gebotenen Vereinfachung will ich die gestellte Frage mal kurz aufdröseln:
- Zuständig für die Entsorgung von Abfällen sind die Stadt- oder Landkreise. Diese regeln in ihren Abfallsatzungen auch, welche Abfälle unmittelbar durch den Kreis entsorgt werden können, wie und wann diese der Kreisabfallentsorgung zu übergeben sind, was von der Entsorgung durch den Kreis ausgeschlossen ist und daher über gewerbliche Sonderabfallbeseitiger entsorgt werden muss usw. Die Empfehlung der Bundesregierung ist nur als "Vorschlag" anzusehen und richtet sich an Privathaushalte und erfasst den dort anfallenden Hausmüll ist aber auch dort nicht ganz unproblematisch
 
- Hinsichtlich von Arzneimitteln kommt es im Wesentlichen auf die Entsorgungstechnik (Abfälle müssen vor der Ablagerung mineralisiert werden) des Kreises an.
Gängig für diese Vorbehandlung sind z.Zt.: Abfallverbrennung oder biologisch-mechanische Vorbehandlung. Beide Verfahren führen zur "Inertisierung" des Rohabfalles, der danach schadlos abgelagert werden kann.
 
- Kreise, die ihren Hausmüll verbrennen, lassen in ihren Satzungen zumeist auch die Zugabe von Arzneimitteln in den Hausmüll zu, denn die Verbrennung neutralisiert deren Schadstoffpotential.
- Kreise, die ihren Hausmüll biologisch-mechanisch vorbehandeln legen in ihren Abfallsatzungen zumeist fest, dass z.B. Arzneimittel (wie sonstige Chemikalien) einer Sammelstelle gesondert zuzuführen sind, da bei der biologisch-mechanischen Vorbehandlung zumeist als erste Stufe eine "Auswaschung" der Rohabfälle erfolgt. Hierbei gelangen Arzneimitte überwiegend ins Abwasser und somit in die Umwelt ; d.h. ins Fließgewässer, ins Grund- und Trinkwasser (da bei der Abwasserbehandlung oftmals nicht hinreichend abbaubar).
 
Die richtige Entsorgung von Arzneimittelresten richtet sich daher stets nach den Vorgaben der entsorgungspflichtigen Körperschaft (Stadt- oder Landkreis).
Die Kreise haben zur Information über die korrekte und umweltfreundlichste Abfallentsorgung zumeist auch Merkblätter verteilt und stehen auch durch Abfallberater telefonisch zur Verfügung.
 
Die korrekte Beantwortung der Frage Nr. 22 (Entsorgung von Medikamenten) müsste daher aktuell wie folgt lauten: Nach Maßgabe der der entsorgungspflichteigen Körperschaft.

 
Liebe Grüße
 
Horst Richter
 

 
Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  Darf ich in einer Arztpraxis auf Wartezimmer TV für meine Praxis werben? edithsc 0 271 14.12.2023, 12:28
Letzter Beitrag: edithsc
  Regelungen der Bundesländer, ob HP die Praxis noch geöffnet haben dürfen Isolde Richter 7 4.854 25.03.2021, 06:40
Letzter Beitrag: Silke Uhlendahl
  Was darf ich als HP in der Praxis verkaufen? Isolde Richter 1 2.874 13.07.2020, 07:59
Letzter Beitrag: Isolde Richter
  Verkauf von NEM und nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln verenamier 0 1.550 25.10.2019, 22:00
Letzter Beitrag: verenamier
  Praxis als THP-Anwärter? das.katilein 0 1.767 17.10.2019, 12:32
Letzter Beitrag: das.katilein

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: