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HPP dürfen nicht-verschreibungspflichtige Medikamente einsetzen
#1
In den folgenden Bundesländern ist es erlaubt, dass der HPP nicht-verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Homöopathika) im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung zur Therapieunterstützung einsetzt:
  • Baden Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Sachen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
Liebe HPPler,
meint ihr, es macht Sinn ein Webinar anzubieten, das den möglichen Einsatz von solchen Medikamenten (Schwerpunkt Homöopathie) zum Gegenstand hat? Oder ist das für euch nicht interessant? 
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#2
Hallo,

ich finde es absolut interessant und würde gerne an einem Kurs teilnehmen, der mich berechtigt, dem Klienten nicht verschreibungspflichtige Mittel zu empfehlen.

Heart ichst,
Anja
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#3
Hallo ,

ich finde es grundsätzlich interessant.
Z. B. Homöopathie , und andere Mittel ,aus psychologischer Sicht zu empfehlen,
oder zu verordnen.

Sonnige Grüße Cool
Mach' dein Licht an - Lebe und folge deinen Visionen 
         
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#4
Ich finde es super interessant und spannend! Aber in NRW leider nicht nutzbar... :-(
LG
Monika
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#5
Hallo,

ja, ich finde es auch sehr interessant. Würde mich sehr freuen und auf jeden Fall teilnehmen.

Liebe Grüße,
Jeannette
Enjoy the little things in life because one day you`ll look back and realize they were the big things.
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#6
Guten Morgen,

also ganz grundsätzlich hab ich daran auch Interesse!

Liebe Grüße,
Anna
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#7
Liebe Isolde,

eine ganz feine Sache für den, der in den entsprechenden Bundesländern wohnt !

... ich überlege ja schon länger, den Wohnsitz zu wechseln - Homöopathie wäre ein echter Grund Smile

Also ich beneide jeden, der "darf".

Viele Grüße
Regina
*****************************************************************
Wenn dir jemand Zitronen ins Glas kippt, mach LIMONADE draus!"  

www.praxis-rhv.de
www.klopfakupressur-fachfortbildungen.de
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#8
Liebe Isolde,

ich fände ein solches Webinar sehr interessant.

Herzliche Grüße
Susanne
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#9
Das sind ja interessante Rückmeldungen! Ich hätte nicht gedacht, dass das für so viele HPPler eine Option wäre. Smile
Dann starte ich nach der Ferienzeit eine Umfrage, damit wir sehen, wie viele sich tatsächlich für so ein Webinar interessieren würden.
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#10
Hallo miteinander,

auch in der Frage des zulässigen begleitenden Einsatzes von Homöopathika durch HPPs ist noch vieles im Fluss. So hat Baden-Württemberg seine vor Längerem geäußerte Zustimmung mittlerweile wieder zurückgezogen (wie üblich hängt auch hier vieles von der persönlichen Einstellungen der Akteure ab).

Die mittlerweile abgesegnete Ergänzung des HeilprG um die Einführung der vom Bund bis Ende 2017 zu erstellenden neuen und dann bundesweit geltenden Richtlinien über die Heilpraktikerausbildung  (und dementsprechend auch über die im Rahmen der HP(P)-Ausbildung zu vermittelnden Kenntnisse und Fähigkeiten), kann hier wieder völlig neue Akzente setzen.

Gibt es bei des Zulassungsverfahren in der letzteren Zeit eigentlich aktuellere Erfahrungen zu obiger Problematik???
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

GlG Horst
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