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ich glaube, dass man das pauschal gar nicht sagen kann, welche Krankheit ein Ausschluss wäre. Gut, eine ansteckende Infektionskrankheit wäre denkbar. Aber selbst wenn jemand z. B. HIV hätte, kann er doch alle unblutigen Therapien anbieten ohne eine Gefahr für die Volksgesundheit zu sein. Ähnlich sehe ich das bei psychischen Erkrankungen. Leidet jemand z. B. an Depressionen, ist aber medikamentös gut eingestellt oder die letzte Episode ist schon Jahre her, warum soll der nicht als HP arbeiten dürfen? Ich denke, dass muss individuell abgewägt werden.
LG, Kerstin
Trenne dich nicht von deinen Illusionen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben (Mark Twain).