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Behandlungsverbot bei Gelbfieber und virusb.hämorr.Fieber
#7
Hi Bonnie,

gut das Du nochmal nachfragst. Entschuldige ich habe Deine Frage wirklich noch gar nicht gesehen.

Gelbfieber wird durch Mücken übertragen: der Mensch ist beim Städtefieber der Wirt für den Virus, beim Dschungelfieber sind es die Affen. Je mehr Menschen also auf einem Haufen, desto eher die Gefahr der Übertragung.

Lt. RKI = https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Epi...8bodyText5
gilt auch der §34
Zitat:Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen haben gemäß § 34 Abs. 6 IfSG das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen,
  • wenn in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen an virusbedingtem hämorrhagischen Fieber erkrankt oder dessen verdächtig sind oder

  • wenn in den Wohngemeinschaften der in ihrer Einrichtung betreuten oder betreuenden Personen nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf virusbedingtes hämorrhagisches Fieber aufgetreten ist.


LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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RE: Behandlungsverbot bei Gelbfieber und virusb.hämorr.Fieber - von Gini - 06.06.2018, 17:12

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