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Regelungen der Bundesländer, ob HP die Praxis noch geöffnet haben dürfen
#2
Aktuell in NRW






Zitat:Insbesondere in NRW herrschte in den letzten beiden Tagen Unsicherheit, ob Heilpraktiker ihre Praxen derzeit weiter betreiben können. Nach einer Anfrage beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erhielten wir die folgende Klarstellung:
„Die Tätigkeiten von Angehörigen der Heilberufe mit Approbation und sonstigen Personen, die zur Ausübung der Heilkunde gem. § 1 Heilpraktikergesetz befugt sind, zählen [b]nicht[/b] zu den in § 7 [b]CoronaSchVO[/b] geregelten „Dienstleistungen“. Diese Tätigkeiten sind weiterhin zulässig und für die Versorgung der Menschen in der aktuellen Situation unerlässlich.
Die Richtlinien und Empfehlungen des RKI sollten dringend beachtet werden, ebenso die allgemeine Empfehlung – soweit möglich – Termine z.B. zu verschieben o.ä.“



Quelle:
https://www.bdh-online.de/wichtige-kurzn...-arbeiten/
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Regelungen der Bundesländer, ob HP die Praxis noch geöffnet haben dürfen - von Silke Uhlendahl - 24.03.2020, 18:27

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