herzlich wollkommen!
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DANKESCHÖN, dann kopiere ich mal und schreibe noch ein bisschen dazu usw.
Da ich euch ja keine Tipps für eure spätere Praxis, sondern lediglich für die Prüfung (you know.... )geben will, ändere ich noch die Überschrift
Fälle FÜR die HP-Prüfungspraxis: Bagatellerkrankungen Prophylaxe Psyche: in leichten Fällen, wenn keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel nötig sind bzw. begleitend Bei Krebs begleitend bzw. wenn austherapiert ist zur Linderung/palliativ - hier würde ich allerdings auch sagen "begleitend", denn in diesen Fällen können verschreibungspflichtige AM wie Morphium ein Segen sein... chronisch Kranke mit evidenzbasierter Medizin (wissenschaftlicher Medizin)austherapierte Patienten
KEIN Fall für die HP-Prüfungspraxis: Infektionskrankheiten mit BV alle akuten Erkrankungen bei denen es hochwirksame, verschreibungspflichtige AM gibt alle schweren Erkrankungen, bei denen es hochwirksame, verschreibungspflichtige AM gibt, hier maximal begleitend Zahnheilkunde SCHWANGERSCHAFT Geburt und Wochenbett Feststellung von Straftaten und Tod Psyche: schwere Fälle (siehe oben) und wenn Fremd- oder Selbstgefährdung besteht oder zu erwarten ist