
Fälle FÜR den HP:
Bagatellerkrankungen
Prophylaxe
Begleitend zu allen Erkrankungen ohne BV
Psyche: in leichten Fällen, wenn keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel nötig sind bzw. begleitend
Bei Krebs begleitend bzw. wenn austherapiert ist zur Linderung/palliativ - hier würde ich allerdings auch sagen "begleitend", denn in diesen Fällen können verschreibungspflichtige AM wie Morphium ein Segen sein...
KEIN Fall für den HP:
Infektionskrankheiten mit BV
alleine bei schweren Erkrankungen, bei denen verschreibungspflichtige AM nötig sind
Zahnheilkunde
Geburt und Wochenbett
Feststellung von Straftaten und Tod
Psyche: schwere Fälle (siehe oben) und wenn Fremd- oder Selbstgefährdung besteht
LG Claudia