herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
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Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
der § 7 IfSG regelt "Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern".
Wortlaut Absatz 1: "Namentlich ist bei folgenden Krankheitserregern, soweit nicht anders bestimmt, der direkte oder indirekte Nachweis zu melden, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen: ..."
Derjenige, der den Erreger nachweist (Labor oder Arzt), muss namentlich melden - unabhängig davon, mit welchen Symptomen der Patient in die Praxis kam! In Deinem genannten Beispiel (Haemophilus influenza) können Symptome einer Bronchitis, Lungenentzündung, Kehldeckelentzündung oder eben insb. bei Kleinkindern eine Meningitis auftreten.
Ich hoffe, das konnte Dir ein bisschen weiterhelfen? Ansonsten: einfach weiter fragen