Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
§9 IfSG - wohin mit unserer Meldung
#1
Ihr Lieben  Heart

per PN kam eine Frage zum Thema: wo wir melden müssen?

Ich bin nicht mehr sicher, wie wir es in der Schulung gesagt haben. Wir merken uns ja vereinfacht:" melden an mein Gesundheitsamt". Es gibt aber ja eine Ausnahme. Damit also kein Missverständnis aufkommt, hier nochmal:

Wir melden lt. §9 an das Gesundheitsamt in dem der Betroffene sich aufhält. 
Da wir nicht im Umherziehen behandeln dürfen, ist es im Normalfall fast immer unsere Praxis und somit melden wir an unser Gesundheitsamt.

Natürlich gibt es aber die Ausnahme, das ihr Patienten vielleicht zu Hause besucht, aufgrund einer Terminabsprache. Liegt nun dieses zu Hause unseres Patienten in einem anderen Bezirk, müsst ihr an dieses Gesundheitsamt melden.

Alles weitere unternimmt dann das Gesundheitsamt. Also wenn ihr jemanden in eurer Praxis behandelt, der nicht in eurer Region wohnt, müsst ihr trotzdem an euer Gesundheitsamt melden und nicht an das des Betroffenen. 

Ich hoffe jetzt hab ich es klarer formuliert. Bitte nochmal nachfragen sonst.
LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
Antworten Zitieren
#2
Danke Gini für Deine schnelle Antwort!

In dem etwas konstruierten Fall (wobei es durchaus sein kann, dass man in einem 'Grenzgebiet' arbeitet), dass ein Patient, wohnhaft oder zur Zeit im Urlaub in einem anderen Zuständigkeitsbereich, bei uns vorstellig wird -
dann würde ich an das Gesundheitsamt melden, in dem er sich aufhält, also nicht an meins?

Liebe Grüße

Silke
"Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen"
                                                                                                                     Walt Disney
Antworten Zitieren
#3
Wäre in meinem Fall durchaus denkbar, ich liege ganz nah an der Grenze von NRW und RP - Danke, Gini, das hab ich jetzt klar!
Zitat:*** Mein Lieblingstag ist heute ***

Antworten Zitieren
#4
(22.01.2018, 16:37)Priska schrieb: Wäre in meinem Fall durchaus denkbar, ich liege ganz nah an der Grenze von NRW und RP - Danke, Gini, das hab ich jetzt klar!

Liebe Priska, da hab ich heute morgen auch gleich dran gedacht, ich wohn genau an der Grenze zu Hessen und Rheinland-Pfalz.

Danke Gini !!!
Liebe Grüße Eva
Rolleyes Der Weg zum Ziel ist niemals gerade Shy

Patentante von UlrikeJ und ulrikehuma
Antworten Zitieren
#5
Ähm, das für euch zuständige Gesundheitsamt muss nicht unbedingt das sein, wo ihr zur Prüfung geht. Nicht das das jetzt falsch verstanden wird.

Passt mal auf, ich schreibe morgen mal an Horst, ob er uns das Beamtendeutsch in klare Kurzform bringen kann. Dann sind wir auf der absolut sicheren Seite. Wäre das ok?

LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
Antworten Zitieren
#6
Danke Gini!

Das Beamtendeutsch in klare Kurzform zu bringen ist eine tolle Idee!
Ganz liebe Grüße
Ilona

Immer wenn du dich im Kreis drehst, ist es Zeit, aus der Reihe zu tanzen. - Autor unbekannt-
Antworten Zitieren
#7
Ja super, danke Gini  Heart
LG Claudia
Antworten Zitieren
#8
Danke Gini, dass Du Dich uns kleinen Nervensägen annimmst. Big Grin Wink top

Liebe Grüße

Silke
"Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen"
                                                                                                                     Walt Disney
Antworten Zitieren
#9
Ich mische mich hier kurz ein: zuständig ist das GA, wo sich der Kranke aufhält.
Und das macht Sinn: Ihr seht jemanden, der vermutlich an einer schweren, übertragbaren Erkrankung leidet und nun soll schnellstens das GA kommen, wo sich der Erkrankte aufhält, denn hier ist ja die Gefahrenquelle für die anderen Menschen. Nehmen wir an, es handelt sich um eine Krankheit, die durch Tröpfcheninfektion übertragen werden kann, dann müsste sich das GA gleich auch um die Personen kümmern, die mit dem Kranken Kontakt hatten.
Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken.
GLG Isolde
Antworten Zitieren
#10
Ich schubs das noch mal hoch, weil ich das heute in der AHA Schulung doch wieder falsch herum wieder gegeben habe. So ist es richtig *merk
Zitat:*** Mein Lieblingstag ist heute ***

Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  § 24 IfSG - Schnelltests KirstenSchwörer 2 1.832 25.05.2021, 07:32
Letzter Beitrag: KirstenSchwörer
Rainbow HPG § 3 und IfSG § 6 monikad 5 5.541 27.12.2014, 12:18
Letzter Beitrag: monikad
Rainbow § 7 IfSG susannesid 2 3.858 31.08.2014, 10:12
Letzter Beitrag: susannesid
  Meldung von Verbrechen oder Verletzungen Antje 17 7.818 30.10.2010, 19:28
Letzter Beitrag: Isolde Richter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: