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kann mir jemand sagen, ob es Pflicht ist, dass auf einer Rechnung der Satz "Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" vermerkt sein muss, wenn ich darüber abrechne?
Steht das irgendwo geschrieben bzw. steht das irgendwo geschrieben, dass dies nicht notwendig ist?
du musst das nicht explizit schreiben und du musst auch nicht nach GeBüH abrechnen!
Wichtig ist das du das mit den Patienten vereinbarst. Im Kurs haben wir ja auch über die Honorarvereinbarungen gesprochen. Da sollte das vermerkt sein, wie du abrechnen wirst.
du musst das nicht explizit schreiben und du musst auch nicht nach GeBüH abrechnen!
Wichtig ist das du das mit den Patienten vereinbarst. Im Kurs haben wir ja auch über die Honorarvereinbarungen gesprochen. Da sollte das vermerkt sein, wie du abrechnen wirst.
Viel Erfolg für die Praxis
Hallo Silke,
vielen Dank nochmal für deine Antwort.
Ich hatte eine Patientin, mit der ich vereinbart hatte, dass ich nach GebüH abrechne und ich hatte diesen Satz nicht in der Rechnung vermerkt.
Die Patientin hat ihre Rechnung deshalb nicht bezahlt und hat mir vorgeworfen, dass ich falsch abgerechnet hätte. Deshalb wollte ich es nur nochmal bestätigt wissen. Und auch die Angabe der Ziffern ist keine Pflicht, richtig? So habe ich es noch aus dem Kurs in Erinnerung.
Vielen Dank
LG Irina
30.01.2019, 18:54 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.01.2019, 18:55 von Silke Uhlendahl.)
Liebe Irina, du bist völlig frei in der Honorarstellung, wenn du es VORHER mit den Patienten besprochen hast ( schriftliche Vereinbarung)!
Alle die PKV versichert sind möchten natürlich am liebsten alles nach GeBüH.
Was steht in deiner Vereinbarung?
Aber nicht zu bezahlen, weil du "falsch abgerechnet hast" ist wenn eine Honorarvereinbarung vorliegt nicht OK und du solltest ihr eine Zahlungserinnerung senden und dann eine Mahnung - allerdings bist du diese Patientin dann wohl los...wobei man sich ja fast fragt ob das nicht das Beste wäre, wenn Sie dir Vorwürfe macht!