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Hallo Ihr Lieben!
Aus aktuellem Anlass möchte ich gerne an Euch eine Frage weitergeben:
Im Rahmen der neuen Arzneimittelherstellungsverordnung bin ich mir unsicher, ob sich das Verbot zur Rezeptierung/ Herstellung von Eigenblutpräparaten auch auf die Rezeptierung von Autonosoden aus Stuhl, Urin oder auch Abstrichmaterial erstreckt. Der Gesetzgeber beschreibt ja in seinen Ausführungen sinngemäß, dass humane Arzneimittel der Verschreibungspflicht unterliegen und somit nicht durch einen Heilpraktiker verordnet oder hergestellt werden dürfen.
Bis zur neuen Gesetzgebung habe ich gerne in der Praxis Autovaccine zur Behandlung von Infektanfälligkeiten oder Allergien erfolgreich genutzt.
Hat jemand von Euch weitere Informationen oder Erfahrungen hierzu?
Herzliche Grüße von Birgit
Liebe Silke,
ich bin am Wochenende auf dem Ostdeutschen Heilpraktikerkongress. Dort wird laut Flyer auch Symbiopharm vertreten sein. Die Gelegenheit nutze ich dann gleich für ein persönliches Gespräch und werde in der nächsten Woche berichten!
Herzliche Grüße Birgit
Hallo alle zusammen!
Ich war am Wochenende in Dresden zum Kongress und habe mit einer Mitarbeiterin von Symbiopharm über das Thema Autovaccine gesprochen. So hundertprozentig sicher war sie sich auch nicht. Deshalb habe ich dann am Montag auch noch den wissenschaftlichen Dienst der Symbiovaccin GmbH angerufen und erhielt folgende Auskunft:
Es gibt derzeit keine Einschränkung für Heilpraktiker bei der Verordnung von Autovaccinen -weder bei der Verordnung von Colivaccinen (aus dem Stuhl gewonnen), noch bei Verordnung anderer Vaccine (aus Abstrichmaterial gewonnen). Ausgenommen sind Parovaccine, aber das ist ja klar.
Dann bis nachher zum Webinar mit Silke! Ich freue mich!
Liebe Grüße Birgit