26.02.2020, 19:03
Hallo Ihr Lieben!
Aus aktuellem Anlass möchte ich gerne an Euch eine Frage weitergeben:
Im Rahmen der neuen Arzneimittelherstellungsverordnung bin ich mir unsicher, ob sich das Verbot zur Rezeptierung/ Herstellung von Eigenblutpräparaten auch auf die Rezeptierung von Autonosoden aus Stuhl, Urin oder auch Abstrichmaterial erstreckt. Der Gesetzgeber beschreibt ja in seinen Ausführungen sinngemäß, dass humane Arzneimittel der Verschreibungspflicht unterliegen und somit nicht durch einen Heilpraktiker verordnet oder hergestellt werden dürfen.
Bis zur neuen Gesetzgebung habe ich gerne in der Praxis Autovaccine zur Behandlung von Infektanfälligkeiten oder Allergien erfolgreich genutzt.
Hat jemand von Euch weitere Informationen oder Erfahrungen hierzu?
Herzliche Grüße von Birgit
Aus aktuellem Anlass möchte ich gerne an Euch eine Frage weitergeben:
Im Rahmen der neuen Arzneimittelherstellungsverordnung bin ich mir unsicher, ob sich das Verbot zur Rezeptierung/ Herstellung von Eigenblutpräparaten auch auf die Rezeptierung von Autonosoden aus Stuhl, Urin oder auch Abstrichmaterial erstreckt. Der Gesetzgeber beschreibt ja in seinen Ausführungen sinngemäß, dass humane Arzneimittel der Verschreibungspflicht unterliegen und somit nicht durch einen Heilpraktiker verordnet oder hergestellt werden dürfen.
Bis zur neuen Gesetzgebung habe ich gerne in der Praxis Autovaccine zur Behandlung von Infektanfälligkeiten oder Allergien erfolgreich genutzt.
Hat jemand von Euch weitere Informationen oder Erfahrungen hierzu?
Herzliche Grüße von Birgit