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26.04.2018, 15:45 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.04.2018, 15:47 von Isolde Richter.)
Heute wurde folgende Anfrage an uns gerichtet, die ich hier einstelle, da sie auch für andere Berater wichtig ist:
Wie gestaltet sich die rechtliche Seite nach Durchführung des Aromaöl- und Bachblütenseminar, d. h.:
- darf ich am Klienten mit den Ölen arbeiten, - darf ich den Klienten über die Öle beraten - darf ich dem Klienten die Öle verkaufen dementsprechen richten sich auch die gleichen Fragen im Bezug auf Bachblüten. Ich bin keine Heilpraktikerin, arbeite aber sei 10 Jahren mit Schwangeren, Wöchnerinnen und Baby. Bin prä- u. postnatle Massagetherapeutin, zertifizierte ayurvedische Babymassage Kursleiterin, Geburtsbegleiterin/Coach, staatlich anerkannte Kosmetikerin. Da meine Klienten vorwiegend Schwangere, Wöchnerinnen oder aber auch Frauen mit Wunsch zur Schwangerschaft sind ist es mir wichtig, diesbzgl. rechtlich abgesichert zu sein. Erhält man die rechtliche Absicherung auch schriftlich und darf ich auf Flyer und Webseite meine Arbeit mit Aromaölen und Bachblüten kundtun?
26.04.2018, 17:27 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.04.2018, 18:11 von Isolde Richter.)
Hallo Miteinander,
soweit sich diese Anfrage auf Beratung, Verkauf und Anwendung von freiverkäuflichen Aromaölen und Bachblüten durch eine(n) Gesundheits- und/oder WellnesberaterIn richtet, sehe ich keine Hinderungsgründe, soweit keine Heilbehandlung und/oder "Geburtshilfe" i.S.d. Hebammengesetzes damit verknüpft werden.
Zur Erinnerung: § 4 Hebammengesetz:
§ 4 Abs. 1
"Zur Leistung von Geburtshilfe sind, abgesehen von Notfällen, außer Ärztinnen und Ärzten nur Personen mit einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Hebamme” oder „Entbindungspfleger” sowie Dienstleistungserbringer im Sinne des § 1 Abs. 2 berechtigt. Die Ärztin und der Arzt sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß bei einer Entbindung eine Hebamme oder ein Entbindungspfleger zugezogen wird. (2) Geburtshilfe im Sinne des Absatzes 1 umfasst Überwachung des Geburtsvorgangs von Beginn der Wehen an, Hilfe bei der Geburt und Überwachung des Wochenbettverlaufs
Dementsprechend erhalten Absolventen nach Durchführung des Aromaöl- und Bachblütenseminars und der Erreichung der Zertifizierungsvoraussetungen auch ein Zertifikat als "BeraterIn" und können dies auch in ihren Veröffentlichungen angeben.
Danach darf man also nach Durchführung der Webinare "Aroma" und "Bachblüten", diese am Kunden einsetzen und alles tun, was der Gesunderhaltung, der Bewältigung von Alltagsproblemen, Partnerschaftskonflikten, Entspannung, Wellness dient. Was man als BeraterIn nicht darf: Krankheiten behandeln. Dies bleibt dem Arzt und dem Heilpraktiker vorbehalten.
Ein Beispiel für den Einsatz von Aromölen und Bachblüten hatten wir ja gerade in der lezten Zeit hier im Forum öfter erwähnt, und zwar bei der Ausbildung zum Lerncoach. Denn hier bietet sich dieser Einsatz ja auch an. Und so müsste ein hibbeliges Kind eine ganz andere Bachblüte/Aromöl bekommen als ein verträumtes.
Aromöle und Bachblüten sind auch gerade während der Schwangerschaft, Stillzeit und Babyzeit wundervolle Mittel um Mutter, Vater, Kind wirkungsvoll zu unterstützen. Und so bekommt eine ängstliche Mutter wieder eine ganz andere Bachblüte verordnet als z.B. eine ungeduldige.