26.04.2018, 15:45
Heute wurde folgende Anfrage an uns gerichtet, die ich hier einstelle, da sie auch für andere Berater wichtig ist:
Wie gestaltet sich die rechtliche Seite nach Durchführung des Aromaöl- und Bachblütenseminar, d. h.:
- darf ich am Klienten mit den Ölen arbeiten,
- darf ich den Klienten über die Öle beraten
- darf ich dem Klienten die Öle verkaufen
dementsprechen richten sich auch die gleichen Fragen im Bezug auf Bachblüten.
Ich bin keine Heilpraktikerin, arbeite aber sei 10 Jahren mit Schwangeren, Wöchnerinnen und Baby.
Bin prä- u. postnatle Massagetherapeutin, zertifizierte ayurvedische Babymassage Kursleiterin, Geburtsbegleiterin/Coach,
staatlich anerkannte Kosmetikerin.
Da meine Klienten vorwiegend Schwangere, Wöchnerinnen oder aber auch Frauen mit Wunsch zur Schwangerschaft sind ist es mir wichtig, diesbzgl. rechtlich
abgesichert zu sein.
Erhält man die rechtliche Absicherung auch schriftlich und darf ich auf Flyer und Webseite meine Arbeit mit Aromaölen und Bachblüten kundtun?
Wie gestaltet sich die rechtliche Seite nach Durchführung des Aromaöl- und Bachblütenseminar, d. h.:
- darf ich am Klienten mit den Ölen arbeiten,
- darf ich den Klienten über die Öle beraten
- darf ich dem Klienten die Öle verkaufen
dementsprechen richten sich auch die gleichen Fragen im Bezug auf Bachblüten.
Ich bin keine Heilpraktikerin, arbeite aber sei 10 Jahren mit Schwangeren, Wöchnerinnen und Baby.
Bin prä- u. postnatle Massagetherapeutin, zertifizierte ayurvedische Babymassage Kursleiterin, Geburtsbegleiterin/Coach,
staatlich anerkannte Kosmetikerin.
Da meine Klienten vorwiegend Schwangere, Wöchnerinnen oder aber auch Frauen mit Wunsch zur Schwangerschaft sind ist es mir wichtig, diesbzgl. rechtlich
abgesichert zu sein.
Erhält man die rechtliche Absicherung auch schriftlich und darf ich auf Flyer und Webseite meine Arbeit mit Aromaölen und Bachblüten kundtun?