herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.
Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.
Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung
Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
Ich stehe gerade auf dem Schlauch und brauche Hilfe
Shigellen... Gehören doch zu den akuten Gastroenteritiden, oder?
müssen wir diese nicht melden laut §8 bzw. §6 IfSG, wenn sie a. bei einer Person, die §42 ausübt oder b. bei 2 oder mehrerern auftreten und ein epidemischer Zusammenhang vermutet wird auftreten?
Im Skript steht keine Meldepflicht, was mich nun extrem irritiert. Die Salonellose müssen wir ja auch melden, wenn der Fall o.g. a oder b Fall des § 6 eintritt, oder?
Hilfe
Ein schönes Wochenende an alle und Danke schon jetzt an Euch und Eure Anworten
hier eine kleine einfache Antwort dazu, falls auch wer anders noch drüber stolpern sollte.
Meldepflicht:
- ja, bei VE gemäß §§ 8 und 6 IfSG wenn die Person einer Tätigkeit nachgeht, die in § 42 genannt wird
oder wenn mehr als zwei gleichartige Erkrankungen auftreten und ein epidemischer Zusammenhang besteht
- wir brauchen nicht zu melden, wenn nur eine Person betroffen ist, die nicht einer Tätigkeit lt. §42 nachgeht
- Ärzte müssen melden aufgrund von Erregernachweis § 7
LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten
(Zitat: Michael A. Denck)