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Shigellen Meldepflicht - Druckversion

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Shigellen Meldepflicht - Sibylle Indlekofer - 22.07.2016

Hallo liebe IFK-ler Wink

Ich stehe gerade auf dem Schlauch und brauche Hilfe Smile Huh

Shigellen... Gehören doch zu den akuten Gastroenteritiden, oder?
müssen wir diese nicht melden laut §8 bzw. §6 IfSG, wenn sie a. bei einer Person, die §42 ausübt oder b. bei 2 oder mehrerern auftreten und ein epidemischer Zusammenhang vermutet wird auftreten?
Im Skript steht keine Meldepflicht, was mich nun extrem irritiert. Die Salonellose müssen wir ja auch melden, wenn der Fall o.g. a oder b Fall des § 6 eintritt, oder?

Hilfe Smile

Ein schönes Wochenende an alle und Danke schon jetzt an Euch und Eure Anworten Smile

Sibylle


RE: Shigellen Meldepflicht - Gini - 31.07.2016

Guten Morgen liebe Sibylle,

hier eine kleine einfache Antwort dazu, falls auch wer anders noch drüber stolpern sollte.

Meldepflicht:
- ja, bei VE gemäß §§ 8 und 6 IfSG wenn die Person einer Tätigkeit nachgeht, die in § 42 genannt wird
oder wenn mehr als zwei gleichartige Erkrankungen auftreten und ein epidemischer Zusammenhang besteht
- wir brauchen nicht zu melden, wenn nur eine Person betroffen ist, die nicht einer Tätigkeit lt. §42 nachgeht
- Ärzte müssen melden aufgrund von Erregernachweis § 7

LG Gini