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Ich habe da mal eine Frage für euch :-)
#1
Was machen Sie, wenn Ihnen ein Patient anstelle von Geld Gartenarbeit anbietet?

Big Grin
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#2
Gute Frage ...

Keine Ahnung, was der Amtsarzt hören möchte. Ich würde dem Patienten sagen, dass ich Hilfe bei der Gartenarbeit brauchen könnte, was aber auf jeden Fall unabhängig von der Bezahlung meiner Therapie ist.

Ich würde ihn die für Gartenarbeit bezahlen. Und für meine Therapie regulär eine Rechnung schreiben.
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#3
Ich würde dankend ablehnen. Für mich ist das auch ein Fall von Nicht-Abgrenzung dem Patienten gegenüber. Er müsste ja dann zu mir nach Hause kommen. Für mich gäbe es nur eine klare Trennung zwischen mir privat und mir als HPP.
Ich bin sehr spontan, wenn man mir rechtzeitig vorher Bescheid gibt! Tongue
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#4
Ja Tina, da muss ich dir zustimmen. Das habe ich nicht bedacht Shy
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#5
Mmmh, also nun denke ich einfach mal einen Schritt nach dem anderen.

Im HPG steht, dass die Heilkunde gewerbsmäßig ausgeübt bedeutet, wenn man Entgelt oder Naturalien für seine Arbeit bekommt.

Wenn jemand also für mich Gartenarbeit macht, damit ich ihn behandle, handle ich gewerbsmäßig!

Wenn ich also HP oder HPP bin, dann dürfte ich das theoretisch.

Nun kommt aber noch das Finanzamt dazu, oder?

Rechtens würde ich es also so machen (wenn ich es denn so machen möchte!, also wenn ich mit diesem "Deal" einverstanden wäre!):

Ich schreibe meinem Patienten ganz normal eine Rechnung über meine Leistungen.

Und derjenige, der für mich Gartenarbeit macht muss demzufolge mir eine Rechnung stellen für seine Arbeit oder ich stelle ihn für ein paar Stunden ein!
Jetzt bin ich da vom Gesetz her nicht ganz so fit, aber ich vermute mal, dass das eine einmalige Angelegenheit ist, bzw. weit unter 400 Euro im Monat.
Also geht die Frage mal an meinen Steuerberater weiter Rolleyes

Nu bin ich mal gespannt was Sybille als Antwort sagt!
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#6
Je nachdem, was das für ein Patient ist, würde ich sofort ja sagen.
Natürlich nicht in der Prüfung, das ist klar.

Aber in der Praxis kommt das vor.
Mein früherer LG hatte eine Gartenbaufirma, der hat sowas öfter gemacht.
Aber eher nicht weil er wollte sondern weil die Leute, auch Ärzte und sein Anwalt, seine Kreativität in Anspruch nehmen wollten.Wink

Ist kein Witz und auch die Abgrenzung war nie ein Problem.
Höchstens die der den Haushalten zugehörigen Frauen weil er sah einfach zu gut aus.
Der wurde immer bekocht und zum Duschen genötigt etc....., ständig ging das Telefon.Rolleyes
Manchmal war es echt nervig.

Also wenn mir das ein Patient anbieten würde in einer HP Praxis, dann könnte er kommen zur Gartenarbeit.
Außer er ist mir unsympathisch, dann möchte ich in auch nicht in meinem Garten haben.

LG
Antje
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#7
Hallo zusammen,

ich würd mich Tina anschließen. Smile.......Aus Erfahrung sozusagen........Wink

Also, ich würde keinen Deal eingehen, aber rechtlich gesehen ist das nach dem HPG nicht verboten, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

Aber die Abgrenzung ist natürlich für den HPP besonders wichtig.

Liebe Grüße
Sonja
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#8
Als HPP kann man das auf jeden Fall vergessen.

LG
Antje
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#9
Ein interessantes Thema,es ist ja ein Tausch von Dienstleistungen und wenn vorher klar geregelt ist in welchem Verhältnis die Dienstleistungen stehen und bewertet werden finde ich das ist kein Problem.
Um ein Beispiel zu geben:Eine Sitzung beim Hp.von 1 Stunde gegen das Pflanzen von drei Bäumen,dass ist ein Aktiv-Aktiv Tausch und es fällt keine Rechnung an.
Ob diese Version dem Finanzamt gefällt und die Antwort vor dem Prüfungsausschuß Bestand hat weiß ich auch nicht?

@Antje die Geschichte mit dem Bekochen und Duschen nach der Arbeit finde ich sehr lustig,gab es da nie Missverständnisse von den Männern der Frauen?
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#10
Hallo Werner,

die Männer waren da immer auf der Arbeit.
Wir hatten auf jeden Fall immer viel zu lachen.

Und es gab auch Ehemänner, die sich über die Schwärmereien ihrer Frauen kaputt gelacht haben.

So viel zur Abgrenzung.Wink

LG
Antje
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#11
Okay, ich habe gerade beschlossen, ich schaue erstmal, wie der Patient aussiehtSmile
NeinSmile Ich bleibe bei meiner o.a. Meinung.
Nun bin ich auf Sybille gespannt.....
Ich bin sehr spontan, wenn man mir rechtzeitig vorher Bescheid gibt! Tongue
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#12
Das sind ja schon sehr gute Ansätze dabei Heart Spitze Smile

Bevor wir es uns genauer ansehen, würde ich gerne einen kleinen Umweg nehmen Big Grin

Stellt euch bitte vor, der Patient bietet euch einen großen Sack Kartoffeln aus dem heimischen Garten als Entgelt an....

Wie ist dann der Sachverhalt (so ist es bestimmt etwas klarer) Wink

Daniela hatte da mit dem Heilpraktikergesetz schon einen prima Ansatz Heart
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#13
Ich meine, dass ein Heilpraktiker Naturalien als Bezahlung annehmen darf. Allerdings übt er dann die Heilkunde gemäß § 1 Abs. 2 HPG gewerbsmäßig aus, d.h. ein HPA dürfte das nicht (z.B. bei seinem Nachbarn), solange der die Erlaubnis (bestandene Überprüfung) nicht hat (§ 1 Abs 1 HPG).
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#14
Hallo,
Sybilles Frage richtet sich an einen eine Heilpraktiker/in.Also nicht an einen Nichtheilpraktiker und das hätte zur Folge wenn keine Naturalien angenommen werden dürfen,das ein Tauschhandel ausgeschlossen wäre!

In Zeiten einer Wirtschaftskrise oder Zeiten großer Geldabwertungen und Geldentwertungen würde eine solche Dienstleistung nur schwer zu realisieren sein.Da geht viel über den Tauschhandel.Ich gebe euch ein Beispiel für den Tauschhandel,natürlich nicht im Gesundheitswesen.

Wir alle kennen das Liquiditätsproblem in Griechenland.
In Athen möchte ich gern eine Woche Urlaub machen,fliege dorthin und will mir ein Hotel vor Ort suchen.

In einem Hotel was mir von Außen gut gefällt gehe ich an die Rezeption und frage nach dem Übernachtungspreis?

100€ sagt der gute Mann in fließendem Deutsch und der Preis ist im Vorraus zu zahlen,weil das Geld knapp sei,worauf ich erwiedere, dass ich das Zimmer gerne erst sehen möchte!

Gesagt getan,ich gebe die 100€ zu treuen Händen und sehe mir das Zimmer an.
Zwischenzeitlich bezahlt der Mann im Hotel die Rechung seines Bäckers mit den 100€,ich bin immer noch bei der Zimmerschau.

Der Bäcker ist ein schlimmer Finger, und hat Schulden bei einer Prostituierten in Höhe von 100€,war wohl ein Extra dabei,wer weiß?Dodgy

Die Protituierte nimmt die 100€ und bezahlt ihre offen stehende Rechung im Hotel an den Rezeptionist im gleichen Hotel in das ich eincheken wollte.

Nun habe ich mir das Zimmer angesehen und möchte es doch nicht nehmen, weil im Hotel umgebaut wird und eine laute Baustelle ist, die mich stört!

Das sage ich auch an der Rezeption und bekomme mein Geld anstandslos zurück.

Was sagt uns das?
Alle sind zufrieden und haben ihr Geld bekommen!

Tauschhandel ist das Konzept der Zukunft!Big Grin
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#15
Huhu Werner,

Das ist eine schöne Idee und ich bin auch ein Fan der Nachbarschaftshilfe (allerdings im privaten Bereich).

Also, ein HP/HPP kann z.B. Kartoffeln (Naturalien) als Bezahlung entgegennehmen. Was muss er jedoch dabei beachten???
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#16
Die Sorte muß stimmen,also nur gute Ware für gute Beratung und der Abstand zum Patienten muß gewart sein,das heißt nicht berufliches mit privatem verquicken.Big Grin
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#17
*hihi*

Ja, ich würde auch nur festkochende nehmen Big Grin

Ja, auch ich würde die Kartoffeln nicht gemeinsam mit dem Patienten/ der Patientin verspeisen Cool

Jetzt, mal Spaß beiseite, wie ist es denn mit dem Finanzamt?
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#18
Also die Leistung eines Heilpraktikers oder Heilpraktikers f. Psychotherapie ist eine Dienstleistung für die im Normalfall liquidiert wird,soll heißen eine Rechnung geschrieben und im besten Fall auch bezahlt wird.
Wenn der Heilpraktiker nun keine Rechung schreibt sondern einen Sack Kartoffeln für 40€ als Bezahlung akzeptiert und entgegen nimmt muß er das gegenrechnen.

Das heißt die Praxis oder die Selbstständigkeit oder das Unternehmen wie man will, verbraucht keine Kartoffeln und sind auch keine Investition oder kein Betriebs-oder Verbrauchmaterial erst recht kein Anlagegut,obwohl gut angelegt.

Im Sinne des Betriebes und so müssen wir uns als Praxisinhaber oder Selbständiger den Wert des Sacks Kartoffeln privat anrechnen lassen,das heißt die Kartoffeln sind ein Teil unseres Einkommes und damit für uns steuerpflichtig.

Besser den Sack sofort einkellern!Big Grin
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#19
Am Besten sofort verzehren Big Grin

Aber das hast Du perfekt erkannt, wir legen einen Wert für unsere Leistung fest, beispielsweise die Behandlung kostet 40 €.

Dann wäre der Gegenwert (der Sack Kartoffeln) also 40 € wert.

Diesen müßten wir dann also versteuern...

(Ich bin kein Steuerberater, aber ich hoffe, so ist es leicht und verständlich) Smile

Kommen wir nun wieder zu der Gartenarbeit (Dienstleistung). Wie ist es hiermit???
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#20
Bei der Gartenarbeit kann als Produkt ein Sack Kartoffeln herauskommen,je nach Garten!
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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