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Was darf der HP (nicht)?
#41
(05.04.2012, 18:57)Doreen schrieb: Iris fragte aber danach, wie man sich verhalten sollte wenn jemand das androht, also nicht aktiv wird.
Darauf habe ich geantwortet.

Du hast absolut recht.Smile
Hab ich in meinem döseligen Hirn alles falsch verstanden.


Interessieren würde mich jetzt noch, was machen wir wenn jemand aus der Praxis gehen will und sagt: Ich schmeiße mich jetzt vor das nächste Auto.
Wie sieht das rechtlich aus?

LG
Antje

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#42
Auch wenn es sich blöd anhört... das ist eine verbale Androhung, also bis dato noch ohne Aktivität.
Das andere wurde schon geschrieben. Entweder nochmals in ein Gespräch verwickeln und/oder Arzt, Polizei oder sozial Psych. Dienst informieren. Keine Freiheitsenziehende Massnahmen, egal wie schlecht man sich selbst dabei fühlt.

LG Doreen
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#43
Hallo ihr Lieben und an einen Suizid gewöhnten Mitschreibe/innen hier,
wer von den schreibenden Schüler und Schülerinnen hat schon ein mal in seiner beruflichen Praxis und Einrichtung einen Suizid bewust erlebt und war an den Folgen daraus beteiligt,bitte melden,bei den Anderen ist es eher theoretisches Wissen!

Schöne Grüße aus der Anstalt!
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#44
Ich glaub an Suizid(versuche usw, sowie und Androhung) kann man sich nicht wirklich gewöhnen.
Weshalb die Frage an erlebtes?

LG Doreen
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#45
Es ist einfach ein Unterschied ob eine Pflegekraft, oder Arzt, oder Psychologe, oder sonstiger Mitarbeiter die Tat (erhängen in der Dusche,Sprung aus dem Fenster,Erdrosselt mit den Hänkel der eigenen Handtasche, den Hals aufgeschlizt mit den Scherben eines Flaschenhals, erwürgt an einem Heizkörper,oder stranguliert an der Duschvorhangstange) erlebt.Oder nur vom Hören-Sagen erzählt?
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#46
Das stimme ich zu. Obwohl die ursprüngliche Frage all dessen ja von etwas anderem aus ging.
Von mir kann ich nur berichten, das ich einen aktiven! Versuch vereiteln konnte und selbst viel Zeit brauchte um zu verarbeiten.
Trotzdem sind einem irgendwo die Hände gebunden.

LG Doreen
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#47
Einen aktiven Versuch würde ich immer vereiteln wollen,wer kann damit leben wenn es vor den Augen passiert?
Aus meinem privaten und beruflichem Erleben ist meine Position insgesammt holländisch.
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#48
Ui, das ist ein heißes Thema. Hier greifen so viele Gesetze ineinander, dass jede kleine Veränderung in der Situation, mir neue Entscheidungen abverlangt.
Wann darf ich eingreifen, wann muss ich eingreifen?
Vor allem was mach ich im Fall der Fälle, wenn sich ein Patient wirklich aus meinem Praxisfenster stürzen will?
LG Anja

Patenkind von Patrizia Smile
Patenschwester von Melanie und Kathinka
Patentante von Jasmin (JF84), Bernadette (bernadettejanssen), Sonja Schurig und nora
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#49
Wie ist es mit rezeptpflichtigen Medikamenten?
Darf der HP es aufschreiben?
Ich habe es nämlich so gelernt, daß der HP es aufschreiben kann/darf (theoretisch), aber der Apotheker es nicht aushändigen darf.
Was meint ihr dazu?
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#50
Hallo Werner,

um auf deine Anfrage auch noch zu reagieren. Ich habe Gott sei Dank noch keinen vollendeten Suizid miterleben müssen. Das Verhindern eines solchen reichte mir.
(Das Ankündigen, den Plan finden und das dann der Polizei melden mit bundesweiter Vermisstenanzeige und Fahndung )
LG Anja

Patenkind von Patrizia Smile
Patenschwester von Melanie und Kathinka
Patentante von Jasmin (JF84), Bernadette (bernadettejanssen), Sonja Schurig und nora
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#51
(05.04.2012, 19:43)wernerbergner schrieb: Hallo ihr Lieben und an einen Suizid gewöhnten Mitschreibe/innen hier,
wer von den schreibenden Schüler und Schülerinnen hat schon ein mal in seiner beruflichen Praxis und Einrichtung einen Suizid bewust erlebt und war an den Folgen daraus beteiligt,bitte melden,bei den Anderen ist es eher theoretisches Wissen!

Hallo Werner,

das Problem ist, dass wir genau dieses theoretische Wissen parat haben müssen in der Prüfung, sei es noch so an den Haaren herbeigezogen und völlig praxisfremd.

Was ich in der Praxis machen muss, das weiß ich sowieso, das bereitet mir überhaupt kein Problem.Wink
Auch vor irgendwelchen Folgen hab ich keine Angst.

Aber was so ein Amtsarzt hören will bei einer akuten Gefährdung eines Patienten, das ist mir immer noch nicht klar.
Was mach ich denn theoretisch, wenn ein Patient, der evtl. sogar noch desorientiert ist, aus dem Fenster springen will?
Ist ja auch eine Form der Androhung von Suizid.

Lass ich den in der Prüfung dann springen weil ein Patient nach dem Gesetz ein Recht auf Suizid hat, so wie Isolde es geschrieben hat?
Bis die Polizei und der NA da ist, liegt der vielleicht längst unten.

LG
Antje

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#52
Hallo Antje,
Du hast ja Recht,das sind wohl zwei Paar Schuhe.Das was man soll und was man macht!

Übrigens heute das wahrscheinlich letzte Mal auf Bereitschaft-Schicht in der Anstalt!
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#53
Werner, ich weiß es eben nicht ob das zwei paar Schuhe sind.
Ich kann mit eigentlich nicht vorstellen, dass die Theorie hier so praxisfern liegt.

Anstalt hört sich nicht so gut an, aber gut das mit deinem letzten Dienst.

LG
Antje
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#54
Gut wenn nicht Anstalt,wie wäre es mit Schloss Wahnsinn?
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#55
Es sind nicht zwei Paar Schuhe. Es kommt immer auf die Situation an.
In dem Fall, den Iris anfänglich geschildert hat, ist es wohl mehr als eindeutig.
Solange jemand "nur" uns gegenüber äußert, dass er Suizid begehen möchte, darf ich ihn nicht einfach festbinden oder einsperren.
Das bei einer solchen Äußerung unsere Alarmglocke läuten sollten, muss ich aber nicht erwähnen.

Anders sieht es aus, wenn derjenige aktiv wird. Bsw. er zieht ne Pistole aus der Tasche oder ein Messer oder er geht zum Fenster der Praxis und will dieses öffnen um zu springen.
Hier darf ich sehr wohl eingreifen.
LG Anja

Patenkind von Patrizia Smile
Patenschwester von Melanie und Kathinka
Patentante von Jasmin (JF84), Bernadette (bernadettejanssen), Sonja Schurig und nora
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#56
(05.04.2012, 20:44)Sharona schrieb: Wie ist es mit rezeptpflichtigen Medikamenten?
Darf der HP es aufschreiben?
Ich habe es nämlich so gelernt, daß der HP es aufschreiben kann/darf (theoretisch), aber der Apotheker es nicht aushändigen darf.
Was meint ihr dazu?

Hallo Sharona,

In der Arzneimittelverschreibungsverordnung ist eindeutig geklaert, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel nur auf die Verschreibung eines Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes abgegeben werden duerfen. Demzufolge kann der HP auf seine Rezepte theoretisch schreiben, was er will, dem Patienten wird es aber im Falle der Verschreibungspflicht nicht ausgehaendigt.

Herzliche Grüße
Caia

Vos qui transitis...
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#57
Ich meine gelesen zu haben, das ich mich als HP schon strafbar mache, wenn ich z.B. ein Btm-Medikament aufschreibe...unabhängig davon, das der Apotheker es nicht aushändigen darf. Ob es bei den rezeptpflichtigen Arzneien genauso ist...???
Liebe Grüße
Tina
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#58
(06.04.2012, 10:19)TinaV schrieb: Ich meine gelesen zu haben, das ich mich als HP schon strafbar mache, wenn ich z.B. ein Btm-Medikament aufschreibe...unabhängig davon, das der Apotheker es nicht aushändigen darf. Ob es bei den rezeptpflichtigen Arzneien genauso ist...???

Ich kann mir nicht vorstellen, daß man sich strafbar macht, nur weil man etwas auf einen Zettel schreibt. Bei BtM ist die Sache nochmal anders, da braucht man nämlich auch spezielle Rezepte, die nur von der Bundesopiumstelle an berechtigte Ärzte ausgegeben werden.

Strafbar macht sich meines Wissens nach nur die Apotheke, wenn sie ein Arzneimittel ohne korrekte Verordnung abgibt, daher passen wir auch auf wie die Schießhunde Smile

Herzliche Grüße
Caia

Vos qui transitis...
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#59
Hallo Tina,

Meines Wissens kann es bei BtM-Medis strafrechtlich verfolgt werden, bei verschreibungspflichtigen Medis jedoch nicht (Quelle: Rommelfanger)
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#60
Was dir Sache mit Btm betrifft....§29 BtmG. Die im Gesetz aufgeführten Substanzen dürfen vom HP nicht verordnet werden Mit dem Ausstellen eines Rezepts macht er sich bereits strafbar. Ausnahme Opium ab D6 und Papaver somniferum ab D4.
Bei rezeptpflichtigen Arzneien ist das nicht strafbar.Alle rezeptpflichtigen Arzneien darf der HP als homöopathische Verreibung ab D4 verordnen (und der Apotheker darf es rausgeben).
Hoffe so ist es jetzt richtig.
Liebe Grüße
Tina
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