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Was darf der HP (nicht)?
#1
Wie in der Lerngruppe "Gesetzeskunde" heute besprochen, sammeln in diesem Thread:

1. Was darf der HP?
.....
...

2. Was darf der HP nicht?
........


Bitte immer kopieren und erweitern.
Bin schon sehr gespannt, was Euch alles einfällt!
GLG Isolde
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#2
(22.03.2012, 10:19)Isolde Richter schrieb: Wie in der Lerngruppe "Gesetzeskunde" heute besprochen, sammeln in diesem Thread:

1. Was darf der HP?
.....
...

2. Was darf der HP nicht?
Nach dem Arzneimittelgesetz:
1.Verbot der Abgabe von Arzneimitteln ohne Erlaubnis Ausnahme Muster
2.Verbot.der berufsmäßigen Herstellung von Arzneimitteln zum Zweck der Abgabe an dritte,sprich Mitgabe für Zuhause
Ausnahme direkte Verabreichung in der Praxis..
3.keine Verscheibungspflichtigen Medikamente, und BTM ( BtMG)verordnen
Ausnahme Schlafmohn ab D4 und Opium ab D6 in Homöopatischer Verreibung



Bitte immer kopieren und erweitern.
Bin schon sehr gespannt, was Euch alles einfällt!


Ps Ich hab mal damit angefangen, weil ich mich da am besten auskenneBlush
LG Mirjam
Es hat keinen Zweck, sich mit solchen zu beraten, die einem anderen Weg folgen!

Konfuzius
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#3
(22.03.2012, 10:48)mirjamfi schrieb:
(22.03.2012, 10:19)Isolde Richter schrieb: Wie in der Lerngruppe "Gesetzeskunde" heute besprochen, sammeln in diesem Thread:

1. Was darf der HP?
.er darf die Heilkunde ausüben.(Feststellung, Heilung und Linderung von Krankheiten, Körperschäden oder Leiden beim Menschen)..
...

2. Was darf der HP nicht?
Nach dem Arzneimittelgesetz:
1.Verbot der Abgabe von Arzneimitteln ohne Erlaubnis Ausnahme Muster
2.Verbot.der berufsmäßigen Herstellung von Arzneimitteln zum Zweck der Abgabe an dritte,sprich Mitgabe für Zuhause
Ausnahme direkte Verabreichung in der Praxis..
3.keine Verscheibungspflichtigen Medikamente, und BTM ( BtMG)verordnen
Ausnahme Schlafmohn ab D4 und Opium ab D6 in Homöopatischer Verreibung



Bitte immer kopieren und erweitern.
Bin schon sehr gespannt, was Euch alles einfällt!


Ps Ich hab mal damit angefangen, weil ich mich da am besten auskenneBlush
LG Mirjam

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#4
1. Was darf der HP?
.er darf die Heilkunde ausüben.(Feststellung, Heilung und Linderung von Krankheiten, Körperschäden oder Leiden beim Menschen)..
...
- Hausbesuche machen

- frei verkäufliche und Apothekenpflichtige Medikamente verordnen



2. Was darf der HP nicht?
Nach dem Arzneimittelgesetz:
1.Verbot der Abgabe von Arzneimitteln ohne Erlaubnis Ausnahme Muster
2.Verbot.der berufsmäßigen Herstellung von Arzneimitteln zum Zweck der Abgabe an dritte,sprich Mitgabe für Zuhause
Ausnahme direkte Verabreichung in der Praxis..
3.keine Verscheibungspflichtigen Medikamente, und BTM ( BtMG)verordnen
Ausnahme Schlafmohn ab D4 und Opium ab D6 in Homöopatischer Verreibung

- umherziehen und dabei Heilkunde betreiben

- Zähne behandeln

- Geburtshilfe leisten ausser Notfall

- Arztähnliche Bezeichungen verwenden (Homöopath, Akupunkteur)

- Totenschein ausstellen

- Heilungsversprechen geben


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Bin schon sehr gespannt, was Euch alles einfällt!
Namaste

Andrea

Die eigenen Ziele zur Wirklichkeit werden zu lassen, ist berauschend (John Kehoe)

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#5
Hmmmmmmm, hier sollten Euch schon noch einige Punkte einfallen! Dodgy
GLG Isolde
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#6
(22.03.2012, 10:48)mirjamfi schrieb:
(22.03.2012, 10:19)Isolde Richter schrieb: Wie in der Lerngruppe "Gesetzeskunde" heute besprochen, sammeln in diesem Thread:

1. Was darf der HP?
.....
...

2. Was darf der HP nicht?
Nach dem Arzneimittelgesetz:
1.Verbot der Abgabe von Arzneimitteln ohne Erlaubnis Ausnahme Muster
2.Verbot.der berufsmäßigen Herstellung von Arzneimitteln zum Zweck der Abgabe an dritte,sprich Mitgabe für Zuhause
Ausnahme direkte Verabreichung in der Praxis..
3.keine Verscheibungspflichtigen Medikamente, und BTM ( BtMG)verordnen
Ausnahme Schlafmohn ab D4 und Opium ab D6 in Homöopatischer Verreibung

4. Keine Geschlechtskrankheiten untersuchen



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Bin schon sehr gespannt, was Euch alles einfällt!


Ps Ich hab mal damit angefangen, weil ich mich da am besten auskenneBlush
LG Mirjam

Jeder von uns hat unglaubliches Potenzial !
Aber wenn ein Fisch daran gemessen wird,
wie gut er auf einen Baum klettern kann,
wird er immer denken er wäre dumm!







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#7
(22.03.2012, 10:19)Isolde Richter schrieb: Wie in der Lerngruppe "Gesetzeskunde" heute besprochen, sammeln in diesem Thread:

1. Was darf der HP?
.....
...

2. Was darf der HP nicht?
.....1.künstliche Befruchtung ( Embryonenschutzgesetz)
... Blutspende durchführen ( Transfusionschutzgesetz) nur ein Arzt
Schutzimpfungen durchführen

Bitte immer kopieren und erweitern.
Bin schon sehr gespannt, was Euch alles einfällt!

Es hat keinen Zweck, sich mit solchen zu beraten, die einem anderen Weg folgen!

Konfuzius
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#8
Verbote HP - Stichpunkte

Arzneimittelverkauf
(Arzneimittelverkauf – AMG § 43)
Betäubungsmittel Verschreiben
(Verordnung von Betäubungsmitteln – BtMG § 13)
Verschreibungspflichtige Medikamente
(Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente § 6 VO )

Impfung im Impfbuch eintragen oder Impfserum Verschreiben
(Impfung – AMG § 43)


Amtliche Atteste
(Leichenschau, Totenpass, Totenschein – 3. DVO § 73)

Untersuchungen und Blutentnahmen im Zusammenhang mit Straftaten
(Ausstellung amtlicher Atteste und Bescheinigungen,)

ohne entsprechende Erlaubnis

-Geburtshilfe
-Gentechnik
-Transplantation
-Röntgen (Röntgen – Röntgen-VO §23 seit 1988)
-Schwangerschaftsabbruch, Fortpflanzungsmedizin, Kastration
Schwangerschaftsabbruch – StGB § 218
Geburtshilfe – HebG §§ 1,4
-Zahnheilkunde
(Zahnheilkundegesetz §1 u. HPG §6)

Gemeinschaftspraxis mit einem Arzt

(Gemeinschaftspraxis Arzt/HP – BOÄ (Berufsordnung für Ärzte)

Fernbehandlung
Ferndiagnose
Heilungsversprechen abgeben
Tombola, Gutscheine, Werbegeschenke,
Werbung mit vorher/nachher Darstellungen machen

Uneingeschränkte Werbung – HWG, UWG (unlauterer Wettbewerb), BOH (Berufsordnung HP)
Bilder ins Netz oder Zeitung in der Arbeit und in Arbeitskleidung Heimittelwerbegesetz (HWG) §§ 3,6,9,11,13

Krankenkassen (Verordnung von Kuren und Reha-Maßnahmen sowie Rechnungsstellung ggü. ges. Krankenkassen )
Wucher : max. 20facher GebüH-Satz – StGB § 291

Berufsbezeichnung "Heilpraktiker"
Keine Heilkunde im Umherziehen betreiben
Keine Heilkunde ohne Erlaubnis HPG
Behandlungsverbot – IFSG §§ 6,7,34,24 – Krankheiten, Personen, Erreger


Ist ein wenig Durcheinender, sorry.
Hab einfach mal runtergeschrieben was mir eingefallen ist.

LG
Lisa

















Der Körper und die Seele sind wie ein Haus. Ohne Pflege und Renovierungen ab und zu, ist der Verfall nicht zu stoppen!

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#9
Eine kurze Zwischenfrage:

Dürfen HP´s Ultraschall machen, wenn sie geschult wurden???


LG Nicci
Jeder von uns hat unglaubliches Potenzial !
Aber wenn ein Fisch daran gemessen wird,
wie gut er auf einen Baum klettern kann,
wird er immer denken er wäre dumm!







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#10
Ja, liebe Nicci, das darf der HP!
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#11
Nicci ja, das darf er, aufgrund der Sorgfaltspflicht sollte er es aber nicht - genau wie EKG
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#12
(27.03.2012, 20:27)kleine elfe schrieb: Nicci ja, das darf er, aufgrund der Sorgfaltspflicht sollte er es aber nicht - genau wie EKG

Liebe kleine Elfe,
wieso sollte er es denn nicht, wenn er es gut kann?
Ich kenne einige HPs, z.B. Rettungsassisstenten, die bestens mit dem EKG vertraut sind.
Und wenn der HP die richtige Ausbildung hat, wieso sollte er die Ultraschalluntersuchung denn nicht machen?
GLG Isolde
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#13
Auch Rettungsassistenten sind nur bedingt in der Lage, ein EKG zu lesen.
Der regelmäßige EKG-Lehrgang, den sie absolvieren, lehrt die Grundlagen, die Basisdirgnostik, die Schnelldiagnostik.
Zu einer genauen und fundierten Diagnostik wie der Facharzt sie durchführen kann sind sie nicht in der Lage.

Die Sorgfaltspflicht besagt,
das der HP seine diagnostischen und therapeutischen Grenzen gut kennen muß und nur Methoden anwenden, die er fundiert beherrscht.
(siehe zB Pschyrembel unter "Sorgfaltspflicht" oder "Ärztefehler")
Das EKG gehört nicht dazu und Ultraschall somit auch nicht!

Übrigens:
Die Frage nach dem EKG wird gelegentl in der mündlichen Prüfung gestellt und ist eine böse Falle, wie man hier auch grad sieht Smile



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#14
Habe auch eine Zwischenfrage,

meine Tochter kam von der Schule, und die Lehrer teilten ihnen mit, dass die
Heilpraktiker und Ärzte auch piercen dürfen, und das besser wäre als irgendwo machen zu lassen.

Ist das richtig, dass wir piercen dürfen bzw. auch Ohrringe stechen?

Wenn ja wo kann man sowas als HP lernen? Möchte eigentlich nicht piercen, vielleicht mal höchstens ein Ohrringstechen, möchte ja kein Piercingstudio werden, sondern HP sein
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#15
(27.03.2012, 21:43)kleine elfe schrieb: Auch Rettungsassistenten sind nur bedingt in der Lage, ein EKG zu lesen.
Der regelmäßige EKG-Lehrgang, den sie absolvieren, lehrt die Grundlagen, die Basisdirgnostik, die Schnelldiagnostik.
Zu einer genauen und fundierten Diagnostik wie der Facharzt sie durchführen kann sind sie nicht in der Lage.


Das seh ich auch so und kenne es auch nicht anders.
Ist beim Pflegepersonal genauso.

Außerdem ist in Verdachtsfällen bei z.B. Herzerkrankungen noch andere Diagnostik angesagt.
Da kommt man mit einem EKG nicht weit.

Warum sollte man sich als HP dann mit sowas belasten?

LG
Antje

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#16
(27.03.2012, 21:43)kleine elfe schrieb: Auch Rettungsassistenten sind nur bedingt in der Lage, ein EKG zu lesen.

Wie man ja letzhin aus der Fachpresse entnehmen konnte, sind auch die Ärzte nur bedingt in der Lage EKG, Röntgen, Ultraschall richtig zu interpretieren. Vor einiger Zeit wurde eine entsprechende Untersuchung an einer Klinik hier in Freiburg gemacht. Es waren mal grade 2 Ärzte, die da wirklich gute Fähigkeiten hatten. Die anderen hatten selbst Krebserkrankungen nicht erkannt.

Die von Dir zitierte Sorgfaltspflicht trifft HPs und Ärzte gleichermaßen.

Und liebe Antje,
es war ja nicht die Fragen, ob diese Untersuchung beim Herzinfarkt sinnvoll und ausreichend ist. Die Frage war, ob ein HP, diese Untersuchung durchführen darf.
Und er darf diese Untersuchung durchführen.
Und da ändert es auch nichts, wenn einige Amtsärzte andere Meinung sein sollten. Smile
Wenn jemand sagt, ein HP darf diese oder jene Untersuchung nicht ausführen, dann bittet man am besten darum, dass einem das Gesetz genannt wird, in dem dieses Verbot ausgesprochen wird, damit man es nachlesen kann. Mir ist kein Gesetz bekannt, das ein solches Verbot ausspricht - aber ich lasse mich gerne belehren.

Das Gesetz über die Sorgfaltspflicht begründet allerdings ein solches Verbot nicht.

GLG Isolde
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#17
Liebe Isolde,

das hatte ich jetzt selbstverständlich vorausgesetzt, dass ein HP das darf.Wink
Das wäre ja ein Ding, wenn das verboten wäre.

Wir haben scheinbar aneinander vorbeigeschrieben.

Meine Antwort bezog sich auf den Rettungsdienst und die EKG Auswertung.

LG
Antje
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#18
Liebe Antje, Heart
dann ist ja wieder alles Friede, Freude, Eier... Big Grin

So jetzt brauchen wir noch jemand, der schön alles zusammenstellt, was wir bisher gefungen haben,

was der HPdarf und was er nicht darf! Smile
GLG Isolde
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#19
Hallo,
vor dem Hintergrund das Schmuckverkäufer auch Ohrlöcher stechen würde ich das bejahen!
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#20
(29.03.2012, 08:50)Rumpelstielzchen schrieb: Habe noch keine Antwort bekommen,
darf der HP nun piercen ja oder nein?

Meine Tochter wartet auf Antwort.

Danke

Der HP darf piercen.
Das Landgericht Gießen hat 1999 diese Tätigkeit als erlaubnispflichtige Heilbehandlung beurteilt (danach dürfen also Piercing-Studios, die keinen HP oder Arzt haben, gar kein Piercing durchführen!!!)
und auf die erheblichen gesundheitlichen Risiken hingewiesen, da durch das Einbringen von Metall in verscheidensten Formen (z.B Ketten, Ringe...) hochsensible Nervenstränge tangiert sein können.
GLG Isolde
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