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Gewissenskonflikt
#21
Das sowieso und wenn man wirklich mal so einen Fall hat, genügt wahrscheinlich ein Anruf beim Gesundheitsamt um abzuklären ob man melden muss oder nicht.

LG
Antje
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#22
Ein verstorbenes Tier sollte man nie anfassen und wenn, dann muss man sich die Hände gründlich desinfizieren. Man sollte gleich den Förster rufen und er soll sich um alles kümmern. Ich denke, dass man auch die Polizei hätte rufen können und nachfragen, ob die eventuell zum Reh kommen können. Bei Beschwerden sollte man auch zum Arzt.
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#23
(02.10.2011, 09:38)Katrin schrieb: Er muss beim Gesundheitsamt melden,
wegen Verdacht auf Tollwut
- weil der tote Tierkörper angefasst wurde!
Soweit ich weiß gibt es weltweit keinen einzigen Fall, in dem sich ein Mensch (oder Tier) sich angesteckt hat durch das anfassen eines an TW verendeten Tieres.

Ich würde der Frau etwas für die Traurigkeit verabreichen.




(17.10.2011, 07:22)Scapi schrieb: In der Prüfung sagen wir aber brav, das wir Meldepflicht haben :-)
Wow! Muss das ein HP wirklich melden??? Irgendwie unglaublich.

Gut zu wissen, danke für die Info.



(ich müsste mich selber dutzende Male melden Dodgy)

LG
Swanie


[Bild: herbalist.gif]

barf-berater.de
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