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Gewissenskonflikt
#1
Hallo,

eine Patientin kommt zu einer HP die Klassische Homöopathie anwendet. In der Anamnese stellte sich eine Vorliebe für Waldspaziergänge und große Tierliebe raus.
Bei dieser Erzählung schilderte die Patientin, dass sie im Wald ein totes Reh aufgefunden hat. Es tat ihr so leid, dieses arme Reh und sie ging hin und schaute ob es wirklich schon verstorben ist. Sie fühlte nach dem nicht vorhandenen Puls weinte ein paar Tränchen und rief den Förster an, er möge das arme Reh die Ehre erweisen und ´vergraben.

Der Heilpraktikerin wurde es ganz heiß, sie fühlte sich unbehaglich, weil hier durfte sie nicht Klass. Homöopathisch alleine behandeln, sondern hatte jetzt eine für sie unangenehme Aufgabe....

Was meint ihr, was die HP jetzt zu tun hat? Idea

lg Andrea Big Grin
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#2
Er muss beim Gesundheitsamt melden,
wegen Verdacht auf Tollwut
- weil der tote Tierkörper angefasst wurde!

LG Katrin
LG Katrin
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#3
Ich versuche es mal:HuhHuhHuh
da es sich um den Verdacht handelt, das das Tier an Tollwut verstorben ist, muss Sie als HP der Patientin sagen/ mitteilen, das für Sie hier die Behandlung beendet ist.Sie verweist die Patientin weiter an einen Arzt und meldet den Vorfall dem zuständigen Gesundheitsamt namentlich!
Tollwut ist im § 6 IFSG aufgelistet und bedarf namentliche Meldung laut §8 und Behandlungsverbot nach §24 IFSG.
Im § 6 steht. die Verletzung eines Menschen durch ein tollwutkrankes ,- verdächtiges.-oder ansteckungsverdächtiges Tier oder die Berührung eines solchen Tieres oder Tierkörper ist meldepflichtig!

Hoffe ich lieg richtig?????????????BlushBlushHuh
Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.
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#4
Klasse ihr Beiden! Ihr seit ja schneller wie der Förster, beim verendeten Reh war!

Wer mag denn noch was zur Tollwut schreiben?

Inkubation:
Leitsymptome:
Häufigkeit:
Welche Tiere sind verdächtig?
Gibt es eine Impfung? wird die empfohlen?
Was fällt euch wichtiges zur Tollwut ein?
Klasse ihr Beiden! Ihr seit ja schneller wie der Förster, beim verendeten Reh war!

Mir viel das so ein, als mir vor ein paar Tagen eine Hundebesitzerin erzählte, das sie ein totes Reh gefunden hat und es auch angefasst hat. Ich dachte oh weh, muß das nun wohl auch von mir gemeldet werden?? Was meint ihr, muß ein HPA auch melden?
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#5
Inkubation: 1-3 Monate aber auch Jahre bekannt
Das Rabiesvirus wird von Warmblütern übertragen( Hund, Katze, Eichhörnchen, Fuchs , Fledermaus,usw)

Symptome: sind am Anfang grippeähnlich,sind die Nerven befallen und das Gehirn kommt es zu den typ. Symtomen wie: Gangunsicherheit, Verwirtheit,Lichtscheu, Schlaflosigkeit, Halluzination,Krämpfe

gibt eine Impfung
Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.
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#6
Es kommt auch zu Schlundkrämpfen. So kann der vermehrt produzierte Speichel nicht abschluckt werden. Die Tiere haben dann "Schaum" vor dem Maul.
Die Übertragungshäufigkeit ist unterschiedlich. So gibt es in GB keinerlei Gefahr an Tollwut zu erkranken. Hier in D ist insbesondere in meinem Bereich doch deutlich höher "Vorsicht Wildtollwut gefährdeter Bereich".
In den USA sind nahezu keine Hunde oder KAtzen von der Krankheit betroffen. Hier sind die Fledermäus die dominierenden Überträger.
Es gibt aber auch die Möglichkeit der Übertragung von Mensch zu Mensch. Nämlich wurde in den USA bei einer Organtransplantation Menschen angesteckt da aus einem inf. Körper Organe in andere Verpflanzt wurden. Kennt jemand die Klinikkömodie SCRUBS...hier wurde dieses DRAMA nachgespielt.
Tiere werden wesensverändert...Hydrophobie gibt es als Symptom auch. Beim Menschen reicht wohl nur der Gedanke an Wasser um einen Krampfauszulösen. Hoch durchseucht sind entwicklungsländer wie insbesondere Indien.
Das Leben beginnt in einer Zelle,
und bei manchen Strolchen,
endets auch in einer solchen ! ! !
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#7
Deutschland gilt seit ein paar Jahren als tollwutfrei.
Schilder stehen vielleicht noch irgendwo weil sie nicht entfernt wurden.
Einzige Ausnahme ist die Fledermaustollwut.

Hier steht es auf der Seite des RKI:

http://www.rki.de/

http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Epid...t__01.html

LG
Antje
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#8
Die Hydrophobie ist noch ein wichtiger Hinweis.

Ich dachte auch, dass D Tollwutfrei ist.
Liebe Grüsse
Petra und die Furkids

"Follow your bliss and the universe will open doors where there were only walls."
(Joseph Campbell)
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#9
Hallo !

Ja, ihr habt recht. D ist wohl doch Tollwut frei (seit 2006) gemeint dürfte hier wohl das klassische Virus sein.
Es gibt aber noch andere Lyssaviren. Diese werden v.a. allem durch Fledertiere übertragen...
Das Leben beginnt in einer Zelle,
und bei manchen Strolchen,
endets auch in einer solchen ! ! !
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#10
Prima, ich bedanke mich fürs miträtseln.

lg Andrea
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#11
Noch eine kleine Nachfrage bei der Antwort von Daniela. Ich glaube nicht, dass die Heilpraktikerin die Behandlung beenden muss, da die Patientin keine Anzeichen für eine Tollwuterkrankung hat und das Behandlungsverbot nach §24 und 6 nicht personenbezogen, sondern krankheitsbezogen ist. Aber sie muss natürlich melden, damit die Patientin geimpft wird und beobachtet werden kann.
Liebe Grüße Ulrike
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#12
Ich frage mich, ob da überhaupt eine Meldung erfolgen muss wenn D als tollwutfrei gilt.fragend
Das Tier ist dann ja theoretisch weder ansteckungs- noch tollwutverdächtig.

Geimpft wird sicher keiner, nur weil er ein totes Reh angefasst hat.
Ich denke, da muss schon was anderes passieren.
So kenne ich es zumindest von früher als TW noch ein größeres Problem war.

Auf jeden Fall werde ich demnächst mal einen Freund von uns befragen, der öfter mit toten Rehen etc. zu tun hat, was der macht wenn jemand ein totes Wildtier angefasst hat.
Der untersteht auch der Meldepflicht.

Aber alles nur interessehalber.Wink
Man ist ganz bestimmt immer auf der sicheren Seite, vor allem in der Prüfung, mit der Meldung von solchen Fällen.

LG
Antje
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#13
Es können auch tollwutkranke Tiere aus dem Osten zu uns wandern. Die Meldepflicht ist sicher nicht aufgehoben!
LG Ulrike
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#14
Natürlich ist die Meldepflicht nicht aufgehoben.
Mich würde nur interessieren, wie es in der Praxis im Moment wirklich gehandhabt wird.

Es gab ja auch mehrere TW-Fälle in den letzten Jahren bei eingeführten Hunden.


Kleine Geschichte dazu:
Wir hatten vor Jahren einen Hund aus der Türkei mit gültigen türkischen Impfpapieren.
Der hat hier bei uns zwei Leute gebissen, ohne für Fremde ersichtlichen Grund. Einer hatte schwere Verletzungen.

Die sind beide im Krankenhaus gewesen, der eine wurde mehrfach operiert.
Sämtliche Ärzte haben sich auf die mündliche Aussage verlassen, dass der Hund (in der Türkei) gegen TW geimpft worden ist.
Manche haben gar nicht nachgefragt.

Da ist mit Sicherheit auch keine Meldung irgendwohin gegangen, sonst hätten die bei mir auf der Matte gestanden.

Ein einziger Hausarzt hat sich Wochen später mal den Impfausweis zeigen lassen!!!

Deshalb interessiert mich immer der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.Wink

LG
Antje
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#15
Es gibt hier (meiner Meinung nach) nicht nur einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, sondern auch einen Unterschied zwischen Arzt und Heilpraktiker. Wenn einem Arzt so etwas "verrutscht" gilt es fast als "Gottgewollt", bei einem Heilpratiker ist es eine medienträchtige Katastrofe..
Es gibt hier (meiner Meinung nach) nicht nur einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, sondern auch einen Unterschied zwischen Arzt und Heilpraktiker. Wenn einem Arzt so etwas "verrutscht" gilt es fast als "Gottgewollt", bei einem Heilpratiker ist es eine medienträchtige Katastrofe..
Das Leben beginnt in einer Zelle,
und bei manchen Strolchen,
endets auch in einer solchen ! ! !
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#16
Ja Markus, das denke ich inzwischen auch, dass es in vielen Fällen der Meldepflicht da Unterschiede gibt.
Sonst natürlich auch.
Wenn wir mal HP sind müssen wir da sicher viel mehr aufpassen, dass nichts schief läuft.

LG
Antje
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#17
Hallo Antje,

das wäre Prima, wenn du deinen Bekannten mal fragst. Ansonsten gilt natürlich für uns weiterhin, wenn wir Kenntnisse als HP darüber haben, das ein Patient ein totes Reh angefasst hat-----Meldepflicht.

Trotzdem würde es mich interessieren, wie es dein Bekannter hält.

lg Andrea
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#18
Werde bei Gelegenheit auch mal ein paar Ärzte fragen.
Kann aber dauern weil ich nicht so oft welche zu Gesicht bekomme.

LG
Antje
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#19
So, habe heute den ersten getroffen der auch melden muss bei TW-Verdacht etc..
Den hab ich sofort ausgequetscht.
Das ist ein Jäger, der noch nicht allzulange den Schein hat und damit auf ziemlich aktuellem Stand sein müsste.

Die melden nicht wenn jemand ein totes Wildtier angefasst hat.
Ausnahme ist wenn das Tier äußerlich nach TW aussieht oder es sich vorher unnormal verhalten hat, falls das noch festzustellen ist.

Begründung: Bei uns sagt das Veterinäramt, dass es keine TW mehr bei Rehen etc. gibt.
Deshalb brauchen die auch erstmal nichts zu melden wenn jemand ein totes Tier anfasst und es keine Besonderheiten gibt.

LG
Antje
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#20
Hallo Antje,

danke fürs Nachfragen.

In der Prüfung sagen wir aber brav, das wir Meldepflicht haben :-)

lg Andrea
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