Leichenschau und Totenscheinausstellung dürfen nur Ärzte!
Behandlung einer Obstipation (Verstopfung) einer Schwangeren ist erlaubt, da es sich um eine Erkrankung des Verdauungstraktes handelt und keine möglichen Wehen sind. Das müssen wir natürlich ausschließen können.
Behandlung und Abklärung von unklaren, ziehenden Bauchschmerzen bei einer Schwangeren im 3. Trimenon ist uns untersagt, da es sich um Wehen handeln könnte.
Abklärung von eitrigem Ausfluss aus der Harnröhre ist untersagt, da wir bei Verdacht auf Gonorrhoe nicht behandeln dürfen.
Schmerzbehandlung mit Opiaten bei Tumorpatienten ist untersagt, da wir keine Betäubungsmittel einsetzen dürfen.
Ein Unheil an, das seine Herkunft schändet.
William Shakespeare
Patenkind von Andrea Rapp
Patin von Manuela und Tilly