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Hallo an alle Infektionskrankheiten - Interessierten
seit diesem Monat stehen die Erkrankung AFFENPOCKEN
im Infektionsschutzgesetz §6. Das bedeutet für den Heilpraktiker
besteht aufgrund §8 nun eine Meldepflicht.
Logisch das damit auch der Erreger
im IfSG steht und somit im §7 unter
Punkt 36a. ORTHOPOCKENVIREN
Auch steht die Erkrankung im §34 unter Punkt 13
und somit darf man damit nicht in Gemeinschaftseinrichtungen.
Zu guter Letzt noch die Info, das die Erkrankung auch zu den SEXUELL ÜBERTRAGBAREN zählt und somit von uns
nicht behandelt werden darf, aufgrund des §24.
Also volle Programm hinsichtlich Gesetzen
Kurzform: Meldepflicht aufgrund §8 und §6 des IfSG Behandlungsverbot aufgrund §24 im Zusammenhang mit §§6, 7 und 34 und sexuell übertragbar