Neue Erkrankung im §6 IfSG (09.22) - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Seminare, Webinare und Therapieausbildungen (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-192.html) +--- Forum: Infektionskrankheiten in der HP-Ausbildung (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-765.html) +--- Thema: Neue Erkrankung im §6 IfSG (09.22) (/thread-40732.html) |
Neue Erkrankung im §6 IfSG (09.22) - Gini - 23.09.2022 Hallo an alle Infektionskrankheiten - Interessierten seit diesem Monat stehen die Erkrankung AFFENPOCKEN im Infektionsschutzgesetz §6. Das bedeutet für den Heilpraktiker besteht aufgrund §8 nun eine Meldepflicht. Logisch das damit auch der Erreger im IfSG steht und somit im §7 unter Punkt 36a. ORTHOPOCKENVIREN Auch steht die Erkrankung im §34 unter Punkt 13 und somit darf man damit nicht in Gemeinschaftseinrichtungen. Zu guter Letzt noch die Info, das die Erkrankung auch zu den SEXUELL ÜBERTRAGBAREN zählt und somit von uns nicht behandelt werden darf, aufgrund des §24. Also volle Programm hinsichtlich Gesetzen Kurzform: Meldepflicht aufgrund §8 und §6 des IfSG Behandlungsverbot aufgrund §24 im Zusammenhang mit §§6, 7 und 34 und sexuell übertragbar Das RKI hat eine Orientierungshilfe heraus gegeben, die euch einen Überblick verschaffen kann: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/Affenpocken/Flussschema-Download.pdf?__blob=publicationFile Liebe Grüße Gini PS: Ich denke das könnte in der Mündlichen ein Thema sein. |