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Neue Erkrankung im §6 IfSG (09.22)
#1
Hallo an alle Infektionskrankheiten - Interessierten  Big Grin

seit diesem Monat stehen die Erkrankung AFFENPOCKEN
im Infektionsschutzgesetz §6. Das bedeutet für den Heilpraktiker
besteht aufgrund §8 nun eine Meldepflicht.

Logisch das damit auch der Erreger 
im IfSG steht und somit im §7 unter
Punkt 36a. ORTHOPOCKENVIREN

Auch steht die Erkrankung im §34 unter Punkt 13
und somit darf man damit nicht
in Gemeinschaftseinrichtungen.

Zu guter Letzt noch die Info, das die Erkrankung auch zu den
SEXUELL ÜBERTRAGBAREN zählt und somit von uns
nicht behandelt werden darf, aufgrund des §24.

Also volle Programm hinsichtlich Gesetzen Big Grin
Kurzform: 
Meldepflicht aufgrund §8 und §6 des IfSG
Behandlungsverbot aufgrund §24 im Zusammenhang mit §§6, 7 und 34 und sexuell übertragbar


Das RKI hat eine Orientierungshilfe heraus gegeben,
die euch einen Überblick verschaffen kann:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/Af...cationFile

Liebe Grüße Gini

PS: Ich denke das könnte in der Mündlichen ein Thema sein. Cool
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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