vielen Dank für den Link !
Im übrigen habe ich mal ein wenig bei unserer Versicherung nachgefragt: im Normalfall gehört das Medizinrecht / Patientenrecht zum Verwaltungsrecht und ist bei den meisten Privat-Rechts-Schutzversicherung mit enthalten; dagegen sind Beratungsgespräche meistens erst im Schadensfall ( also, wenn es zu spät ist ?) versichert und wenn es vor das Verfassungsgericht geht, sollte man sich Sammelklagen anschließen und / oder einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt erstmal lieber selber bezahlen....
Und wenn die Menschen vor lauter Angst den Aufklärungsbogen beim Arzt unterschreiben sind alle fein raus, ausser der der unterschrieben hat & mit evtl. Folgen leben muss...
Euch allen trotz allem schon mal einen schönen, ruhigen 2. Advent - genießt die Zeit draußen in der Natur & bei einem schönen warmen Tee, oder was euch sonst gut tut.
VG
von der Wald4ee Andrea
sondern zu lernen im Regen zu tanzen...