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Schmerztherapeut?
#1
Ein Hallo in die Runde!  Smile
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#2
Ja, liebe Britt, das ist korrekt.

Du musst sich so nennen:
Britt Brumund
Heilpraktikerin
Schmerztherapie

Es dürfen keine "arztähnlichen" Bezeichnungen wie "Therapeut" verwendet werden, weil der Patient sonst nicht weiß, ob er einen HP oder einen Arzt vor sich hat.
GLG Isolde
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#3
Danke Isolde für deine schnelle Antwort!
Mein Kurs hieß allerdings "zertifizierter Schmerztherapeut" und im Forum wird die Ausbildung auch teilweise noch so genannt.
Ich hatte mich schon gewundert, dass auf meinem Zertifikat dann doch "Schmerztherapie" stand und nicht, wie zu der Zeit auf der Hompage "Schmerztherapeut". ?
Liebe Grüße!
Britt
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#4
Liebe Isolde, liebe Britt,

danke für die Antwort -- hier noch ein paar Zusatzinfos

Der Schmerztherapeut ist ein Facharzt für Schmerztherapie.

Man muß bestimmte Anträge stellen. Z.B. ANTRAG auf Genehmigung zur Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten gemäß § 135 Abs. 2 SGB V
• Nachweis der Berechtigung zum Führen einer Gebietsbezeichnung für ein klinisches Fach
• Zeugnisse gemäß § 4 Abs. 1, 2 und 3 Nr. 1 der Vereinbarung einschl. der Anerkennung der Schmerztherapeutischen Einrichtung gem. § 4 Abs. 3 Nr. 1 durch die zuständige KV
• Bescheinigungen über die regelmäßige Teilnahme an acht Schmerzkonferenzen innerhalb von 12 Monaten vor Antragstellung (§ 4 Abs. 3 Nr. 2):
• Bescheinigung(en) über die Teilnahme an einem von der Ärztekammer anerkannten interdisziplinären Kurs über Schmerztherapie von 80 Stunden Dauer (§ 10 Nr. 5)
• Erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium vor der Schmerztherapie-Kommission der Kassenärztlichen Vereinigung (§ 4 Abs. 3 Nr. 4)
• Kenntnisse in obligat einzusetzenden, nicht delegationsfähigen, schmerztherapeutischen Behandlungsverfahren wie Pharmakotherapie, Therapeutische Lokalanästhesie, Stimulationstechniken (z. B. TENS), Koordination und Einleitung von psycho- und physiotherapeutischen Maßnahmen (§ 6 Abs. 1)
• Abrechnungsgenehmigung der KV Thüringen für Psychosomatische Grundversorgung (§ 6 Abs. 1)
• Indikationsbezogene Sicherstellung der Durchführung bzw. Einleitung und Koordination nachstehender flankierender therapeutischer Maßnahmen (§ 6 Abs. 2)

Quelle kv-thueringen.de


liebe Grüsse
Kay
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#5
Danke lieber Kay, für deine ausführlichen Erläuterungen! 

Ich bin tatsächlich schon 2x von Patienten angesprochen worden, ob ich mit der Krankenkasse abrechne, denn sie hatten ein Rezept für Schmerztherapie, bzw. eine Überweisung zum Schmerztherapeuten. So sagten sie jedenfalls am Telefon. Und waren ganz begeistert, dass sie mich gefunden hatten, denn es gibt hier im Umkreis wohl keinen Schmerztherapeuten. Nachdem was du schreibst, kann ich mir auch vorstellen, warum nicht.

Liebe Grüße aus Ostfriesland
Britt
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#6
Smile Smile
liebe Grüsse
Kay
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#7
Hallo zusammen,
dazu habe ich auch nochmal eine Frage:

dürfen wir "ganzheitliche Schmerztherapie" auf die Flyer oder Website schreiben? 

Das mit dem Schmerztherapeut wurde ja schon super erklärt, danke.

Liebe Grüße
Yvonne
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#8
Liebe Yvonne,

wie Isolde schon oben geschrieben hat ist es erlaubt den Begriff "Schmerztherapie" zu benutzen. Wenn der Zusatz ganzheitlich dazu kommt und die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes ( z.B.  § 1 Abs. 2 ,  § 3 Abs. 2 )   

https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/HWG.pdf

berücksichtigt wird, also keine Heilversprechen ausformuliert werden, kann der Begriff verwendet werden, da es keine geschützte Bezeichnung darstellt

liebe Grüsse
Kay
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#9
Hallo zusammen ich bin auch neu und habe eine Frage. Ich bin Heilpraktiker Anwäterin aber habe Liebscher & Bracht-Therapeut Schmerztherapie abgeschlossen, genauso Craniosacral.
Nun ist die Frage wie ich es benne. Es ist klar es ist eine Osteopressur Massage dies ist mit LuB geklärt.
Massage Zertifikat habe ich.
Beratung für Frauenheilkunde ist klar.

Danke für euere Unterstützung
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