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Ätherische Öle
#1
Sehr geehrte Herr Richter,

seit einigen Tagen beschäftigt mich mehrere Fragen und sämtliche Ämter: Gesundheitsamt, Gewerbeamt, Heilpraktikerverband, ... konnten mir nicht weiterhelfen. 

Was genau muss ich beim verkauf von Ätherischen Ölen beachten, wenn ich sie selbst mischen möchte?
a) Ist eine abgeschlossene Prüfung im Gesundheitswesen erforderlich? (Krankenschwester, Medizinstudium, Heilpraktiker?)
b) Welche Zertifikate benötige ich / Sicherheitsstandards im Fall von Behandlung bei Massagen auf der Haut / als Diffuser / zum Einnehmen?
c) Darf ich Empfehlungen aussprechen wie "Pfefferminzöl erfrischt und kann zu einem kühlen Kopf führen", "hilft bei Kopfschmerzen", "Mischung gegen Kopfschmerz"?
d) Was ist ein Heilversprechen und was ist verboten?
e) Benötige ich einen externen Prüfer, wen "ja" wie heißt die Bezeichnung?


in freudiger Erwartung und lieben Grüßen 
Anna Maria Jakob
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#2
Bitte um ANTWORT. Smile
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#3
Liebe Anna,
nach Rücksprache mit unserem Juristen Horst kann ich deine Fragen nur wie folgt beantworten:

Deine Frage:
Was genau muss ich beim Verkauf von ätherischen Ölen beachten, wenn ich sie selbst mischen möchte?
a) Ist eine abgeschlossene Prüfung im Gesundheitswesen erforderlich? (Krankenschwester, Medizinstudium, Heilpraktiker?)

Antwort:
Das kann man so nicht beantworten, sondern hängt davon ab, als was du verkaufen willst.
Möchtest du sie zu Heilzwecken verkaufen, so unterfallen sie dem Arzneimittelgesetz. Deren Herstellung ist erlaubnispflichtig.
Möchtest du sie als Lebensmittelzusatz, z.B. bei Tees, verwenden, fallen sie unter das Lebens- und Futtermittelgesetz und den dort aufgelisteten vielfältigen Voraussetzungen.
Als reine Chemikalie unterfallen sie dem Chemikaliengesetz und der Chemikalienverbotsverordnung.
All die genannten Gesetze enthalten vielfältige Bestimmungen hinsichtlich der Herstellung und der Deklaration (z.B. Warnhinweise).

Welche Voraussetzung (Krankenschwester, Medizinstudium, HP) hängt davon ab, ob du sie z.B. als Heilmittel anwenden willst. So ist jede Heilanwendung Ärzten und HPs vorbehalten.


Deine Frage:
b) Welche Zertifikate benötige ich / Sicherheitsstandards im Fall von Behandlung bei Massagen auf der Haut / als Diffuser / zum Einnehmen?

Antwort:
Wenn du sie zu Heilzwecken anwenden willst, so darfst du das - wie oben schon geschrieben - musst du dazu Ärztin oder Heilpraktikerin sein.
Die Einhaltung von bestimmten Sicherheitsstandards setzen ihrerseits pharmazeutische Erkenntnisse, z.B. über Hautverträglichkeit, voraus.

Deine Frage:
c) Darf ich Empfehlungen aussprechen wie "Pfefferminzöl erfrischt und kann zu einem kühlen Kopf führen", "hilft bei Kopfschmerzen", "Mischung gegen Kopfschmerz"?
d) Was ist ein Heilversprechen und was ist verboten?

Antwort:
Heilungsversprechen sind grundsätzlich verboten, nach dem Heilmittelwerbegesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und der EU-Health-Claim-Verordnung.
Dies gilt überwiegend auch für jegliche Werbeaussage zu Ölen, soweit diese wissenschaftlich nicht nachgewiesen sind.
Soll auf Ölen eine Wirkung aufgedruckt werden, z.B. "wirkt gegen Kopfschmerzen", so muss das wissenschaltlich nachgewiesen werden - was ein unglaublich aufwendiges und teures Verfahren ist, das sich oft selbst kleine Pharmaunternehmen nicht leisten können.

Deine Frage:
e) Benötige ich einen externen Prüfer, wen "ja" wie heißt die Bezeichnung?


Antwort:
Das hängt ab, was du herstellen und was du deklarieren willst.

Wenn du dich für Aromatherapie interessierst, so empfehle ich dir unsere Webinare, die nicht nur die Wirkung von Ölen, sondern auch die rechtlichen Aspekte dieses (Therapie)Verfahrens aufzeigen.
Sollte es zu Öle zur Ernährung einsetzen, so empfehle ich die Ausbildung zur Ernährungsberaterin.

Einen ersten Überblick kannst du dir mit dem Merkblatt: "Einstufung von ätherischen Ölfen - Abgrenzungskriterien" das vom Schweizerischen Heilmittelinstitut swissmedic herausgegeben wird (Google).

Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Ausführungen helfen.
GLG Isolde
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