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Chiropraktische Behandlung Bekannter/Freunde nach Lehrgang (VOR HP Prüfung)
#1
Exclamation 
Hallo zusammen,
ich tu' mir schwer für diesen Fall (wie im Titel beschrieben) die Gesetzeslage herauszufinden.
Ich werde erst im kommenden Jahr meine Heilpraktikerüberprüfung vor dem Gesundheitsamt hoffentlich bestehen Angel . Wäre es denkbar, dass wenn ich vorher erfolgreich einen Chiropraktik-Lehrgang absolviert habe, ich bereits vor der Überprüfung Freunde und Bekannt behandeln kann? Natürlich würde hier kein Geld oder sonstiges fließen. Wäre das möglich? Greift hier ein Gesetz? Wenn ja, wo müsste ich nachsehen?
Ich würde gerne, vor Eröffnung einer Praxis oder dergleichen, bereits mit etwas Erfahrung einsteigen.
Im Voraus bedanke ich mich schon einmal fürs Lesen/Antworten.
Cheers, Fry Shy
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#2
Nein, das darfst du nicht:
(Paragraph 1 Heilpraktikergesetz)
"Jede berufsmäßig ausgeübte...." - und davon wird ausgegangen, wenn du regelmäßig behandelst, auch wenn du kein Geld dafür nimmst.
Und falls du erwischt würdest, dürftest du die Prüfung nie mehr ablegen.... Blush
Hast du schon die genialen Schulungen von Gini dazu angehört, sie erklärt das super.
Liebe Grüße Claudia
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#3
Hallo Claudia,
danke für die Antwort. Hatte ich mir schon gedacht, denn weitere Recherchen hatten ähnliches ergeben (Q: https://www.christmann-law.de/neuigkeite...-2015.html ... naja, mal seine "Bemerkungen" außer acht lassen).
Ich war bei "berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit" festgehangen. Aber naja, schade, muss ich wohl eine Lösung für finden.
Und nein, die Schulungen hatte ich nicht gehört.
Gruß, Fry
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#4
Als weiteres Argument dagegen ist mir noch eingefallen, dass du vor der Prüfung noch keine Berufshaftpflichtversicherung hast.
Das wäre mir (besonders bei Chiropraktik) echt zu riskant.  Blush
LG Claudia
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