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ich steht vor einer Situation die sicher viele von euch kennen. Ich möchte einige Produkte von (von denen ich wirklich überzeugt bin, ich bin kein "Verkäufertyp") nebenbei verkaufen.
Nun stellt sich mir die Frage, wie ich das am schlausten anstelle. Als HP zahle ich ja keine Umsatzsteuer, für den Verkauf von (Nichtmedizin)Produkten müsste ich auf jeden Fall ein Kleingewerbe anmelden und UST zahlen.
Wichtig ist mir natürlich, dass alles sauber getrennt ist, nicht dass ich plötzlich mit meiner normalen Praxistätigkeit in einen Topf geworfen werde und dafür Umsatzsteuer zahle.
Ich möchte folgendes Verkaufen:
1. Produkte von Liebscher & Bracht. Der Verkauf findet nicht in der Praxis statt, sonder ich schicke eine Bestellung zum Anbieter und der Patient seine Ware mit Rechnung. Ich bekomme dann eine Provision.
2. Massagestäbe (Trigger), hier würde der Verkauf vor Ort in der Praxis stattfinden.
Hat jemand mit so etwas Erfahrung und kann mir Tips geben?
Als Partnerin von Liebscher und Bracht reiche ich ganz unkompliziert beim L&B-Team das "Grüne Rezept" ein; die Abwicklung erfolgt über sie und ich bleibe dadurch weiterhin von der Umsatzsteuer befreit.
Für die Stäbe allerdings bräuchtest du dann echt nebenbei noch ein Gewerbe, denke ich.
Als Partnerin von Liebscher und Bracht reiche ich ganz unkompliziert beim L&B-Team das "Grüne Rezept" ein; die Abwicklung erfolgt über sie und ich bleibe dadurch weiterhin von der Umsatzsteuer befreit.
Für die Stäbe allerdings bräuchtest du dann echt nebenbei noch ein Gewerbe, denke ich.
Liebe Grüße
Franzi
Hallo Franzi,
danke für die Infos. Bei mir ging das bisher auch, aber jetzt muss ich einen neuen Kooperationsvertrag unterschreiben. Dort gibt es wohl nur "x Kleinunternehmer" befreit, oder "x Umsatzsteuerpflichtig" anzukreuzen. Auf Nachfrage wurde mir dort auch gesagt, dass ich ein Kleingewerbe brauche.
Im Prinzip ist es ja kein Problem ein Gewerbe anzumelden, ich will nur nicht dass plötzlich meine Heilpraktikertätigkeit mit den Verkäufen in einen "Umsatzsteuertopf" geworfen wird.
Guten Morgen,
soweit ich weiß, muss diese gewerbliche Tätigkeit auch räumlich separiert werden, denn sonst wird es tatsächlich in einen Topf geworfen...
Lieber Jorik, unser Jurist Horst ist noch knapp 2 Wochen in Urlaub. Deshalb antworte ich dir.
Zu Punkt 1: Am besten du setzt dich mit der Firma in Verbindung und lässt dich dort beraten, denn die wissen das mit Sicherheit, wie das zu versteuern ist.
Übrigens wird es in der Regel von den HP-Verbänden als problematisch angesehen, wenn man in/über die Praxis etwas verkauft, von dem man dann einen Gewinn hat. Es könnte einem dazu verleiten, dass man geneigt ist, das Produkt zu verordnen, damit man die Provision bekommt. Anders verhält es sich, wenn es so ist, wie ich dich verstanden haben, dass du zuerst ein Produkt entdeckt hast, für das du „brennst“ und damit du es therapeutisch einsetzen kannst, den HP machst, damit du die Heilkunde ausüben darfst.
Zu Punkt 2: Da wurde schon richtig darauf hingewiesen, dass das unter die USt fällt und du riskierst, dass du auch für die Praxis USt zahlen musst. Am sichersten ist es, wenn der Shop nicht nur räumlich getrennt ist, sondern auch von einer anderen Person betrieben wird. Das kann durchaus ein Freund/Ehepartner sein und der Shop so als *Partnershop* betrieben werden.