herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
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Welche Aussagenkombination zu Medikamenten / Psychopharmaka trifft zu? 1. Als Generikum bezeichnet man den medikamentösen Wirkstoff, der in einer Arznei enthalten ist. 2. Man unterscheidet die Gruppen von Arzneimittel: frei verkäufliche, apothekenpflichtige, verschreibungspflichtige und betäubungsmittelverodnungspflichtige Arzneimittel. 3. Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen lediglich frei verkäufliche und apothekenpflichtige Medikamente empfehlen oder verordnen. 4. „Große“ Heilpraktiker dürfen frei verkäufliche und apothekenpflichtige Medikamente verordnen. 5. Arzneimittel nach dem Betäubungsmittelverordnungsgesetz dürfen auch vom HPP verordnet werden, allerdings auf einem speziellen Rezeptformular
Kann mir jemand erklären, warum 3 + 4 falsch sind?
Gerne, zu 3: Wir dürfen niemandem etwas verordnen oder empfehlen. Das ist ein grober Behandlungsfehler und wir verlieren ggf. unsere Heilerlaubnis. Dafür ist der Arzt zuständig!!
zu 4: Ein Heilpraktiker darf niemals apothekenpflichtige Medikamente verordnen. Stell Dir vor, jemand studiert aus Büchern die Anatomie des Menschen und geht zur Prüfung und wird großer HPP. Wie soll dieser HP in der Lage sein, Medikamente zu verordnen und würdest Du das als Patient wollen?
Nur ein Arzt darf Medikamente verschreiben oder verordnen. Deswegen fragen wir auch jeden Patienten, ob er einen Arzt aufgesucht hat, um seine Beschwerden zu erörtern. Anhand der Medikamente können wir dann ggf. Rückschlüsse auf die Erkrankung ziehen oder Psychoedukativ arbeiten.