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wie handhabt Ihr das mit dem Behandlungsvertrag und der Hornorarvereinbarung.
Ist es rechtens, die Honorarvereinbarung in den Behandlungsvertrag unter einen speziell ausgewiesenen Punkt aufzuführen?
Ich habe mich eingelesen und finde Verschiedenes.
Manche HPs haben einen Behandlungsvertrag und eine seperate Honorarvereinbarung. Mache haben es kombiniert. In Hinblick auf die Patienten denke ich, dass weniger mehr ist, doch mittlerweile fasst mein Behandlungsvertrag a.G. Datenschutzthematik auch schon 4 Seiten inkl. Honorarvereinbarung...
Wie macht Ihr das und wie ist das aus rechtlicher Sicht zu beurteilen?
Alles Liebe und Danke für Eure Erfahrungen
Sibylle
Hallo Sybille,
ich lasse mir einen Behandlungsvertrag unterschreiben, die Honorare sind separat einsehbar und können auf Wunsch ausgedruckt mitgenommen werden. Die neuen Bestimmungen der DVO habe ich auf einer separaten Folie vorliegen, auf die ich im Vertrag hinweise. Ich habe aber in 12 Jahren noch nicht einen Patienten gehabt, den das ernsthaft interessiert hat. Anfangs hatte ich das alles inkl. einer Anti-Suizid-Vereinbarung auf 2 eng beschrieben A4-Seiten, inzwischen stark reduziert, damit die Patienten wenigstens lesen, was sie da unterschreiben.
Viele Grüße
Christiane
Hallo Anita,
in der Psychotherapie ist das üblich, um sich im Fall eines Patientensuizids gegenüber der Familie des Patienten abzusichern. Als Therapeutin ist man verpflichtet, die eventuell vorhandenen Suizidgedanken zu besprechen und auf eine Notfallaufnahme in der nächsten Klinik hinzuweisen.
LG Christiane