Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Amtsarztfrage
#1
Hallo Ihr Lieben,

bin wieder eifrig am Lernen und auf eine interessante Frage gestossen.

Was darf ein Heilpraktiker?

1. Atteste und Bescheinigungen ausstellen.
2. Verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel in D2-Potenz verordnen
3. Kariesprophylaxe durchführen
4. die weibliche Brust untersuchen
5. Injektionen durchführen

Na, wie würdet ihr Antworten?

Eure Steffi

Rätselt mal ein wenig. Morgen bring ich die Amtsarztlösung!!!!

Antworten Zitieren
#2
Mal ohne nachschlagen würde ich 1. und 4. antworten bei 5. bin ich mir nicht ganz sicher.
LG Anja

Patenkind von Patrizia Smile
Patenschwester von Melanie und Kathinka
Patentante von Jasmin (JF84), Bernadette (bernadettejanssen), Sonja Schurig und nora
Antworten Zitieren
#3
Er darf 1 (falls jemand seine Atteste und Bescheinigungen akzeptiert)
4
5

Behandlungen im Mund nicht.
Das mit den Betäubungsmitteln ist glaub ich Nonsens
Antworten Zitieren
#4
Würde ein Arbeitgeber ein Attest vom Heilpraktiker akzeptieren?
Ich denke es ist 4 und 5.
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
Antworten Zitieren
#5
(20.02.2010, 21:01)Gini schrieb: Würde ein Arbeitgeber ein Attest vom Heilpraktiker akzeptieren?

Gini, das ist nicht die Frage, hier wird gefragt, was er darf. Big Grin
LG Anja

Patenkind von Patrizia Smile
Patenschwester von Melanie und Kathinka
Patentante von Jasmin (JF84), Bernadette (bernadettejanssen), Sonja Schurig und nora
Antworten Zitieren
#6
Ah, ok, dann sag ich er darf. Cool
Also auch 1, 4 und 5
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
Antworten Zitieren
#7
Ich würde auch 1, 4 und 5 sagen.

Bei Atteste und Bescheinigungen müssen diese halt akzeptiert werden. Ich hoffe nur, dass der Amtsarzt das auch so gesehen hat Dodgy
Antworten Zitieren
#8
Ich würde auch 1,4 und 5 sagen.

Als ich noch in Reutlingen wohnte, hab ich immer wieder mal für meine Freundin die Heilpraktikerin ist, unter anderem auch Atteste am PC geschrieben.
Namaste

Andrea

Die eigenen Ziele zur Wirklichkeit werden zu lassen, ist berauschend (John Kehoe)

Antworten Zitieren
#9
Hallo Ihr,

hier die Antwort:

Was darf ein Heilpraktiker?

1. Atteste und Bescheinigungen ausstellen.
2. Verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel in D2-Potenz verordnen
3. Kariesprophylaxe durchführen
4. die weibliche Brust untersuchen
5. Injektionen durchführen

Antwort: 1, 3, 4, 5

Liebe Grüße Steffi

Antworten Zitieren
#10
Also ist Prophylaxe erlaubt, aber keine Behandlung im Mundraum...richtig?
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
Antworten Zitieren
#11
Liebe Gini,

les dir das Zahnheilkundegesetz genau durch. Ist die Karies-Prophylaxe eine Feststellung und Behandlung einer Zahn-, Mund- und Kieferkrankheit ?

Oder ist sie als von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich der Zähne, des Mundes und der Kiefer anzusehen, einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und Fehlens der Zähne?

Was ist eine Karies-Prophylaxe?

Liebe Grüße Steffi

Antworten Zitieren
#12
Ach Du schande!
Da hätten wir ja alle einen Punkt falsch gehabt. Dodgy
Antworten Zitieren
#13
Zitat:Was ist eine Karies-Prophylaxe?
Ich vermute mal Aufklärung über richtige Zahnpflege und wie Karies entsteht.
Namaste

Andrea

Die eigenen Ziele zur Wirklichkeit werden zu lassen, ist berauschend (John Kehoe)

Antworten Zitieren
#14
Genau, zur Vorsorge beraten dürfen wir, nur nicht behandeln Big Grin

Liebe Grüße Steffi

Antworten Zitieren
#15
Ohje, ich wär auch durchgefallen.
Grüße, Anna
Heute ist ein guter Tag !
Antworten Zitieren
#16
Nein Anna, wärst Du nicht !
Dafür hättest Du ja alle anderen Fragen richtig ;-)
Also immer positiv denken, wir lernen und wir schaffen es ! [Bild: a040.gif]
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
Antworten Zitieren
#17
Das baut auf, Gini. Danke.
Klar, wir schaffen das.

Lieber Gruß, Anna
Heute ist ein guter Tag !
Antworten Zitieren
#18
(22.02.2010, 14:00)stefaniemahler schrieb: Genau, zur Vorsorge beraten dürfen wir, nur nicht behandeln Big Grin

Liebe Grüße Steffi

Dürfen wir denn untersuchen im Mund?



Antworten Zitieren
#19
Ich denke mal schon, sonst könnten wir z.B. ja auch keine Angina feststellen. Ist aber nur meine laienhafte Ansicht.
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
Antworten Zitieren
#20
Hier schon mal ein "kleiner Vorgeschmack" auf Gesetzeskunde:

Das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde sagt:

Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige, auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Als Krankheit ist jede von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich des Zähne, des Mundes und der Kiefer anzusehen, einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und des Fehlens von Zähnen ...

Wie man sieht, geht es dabei um Krankheiten nicht um Prophylaxe!

Kariesprophlyaxe führt Ihr schon durch, wenn Ihr z.B. empfehlt nicht zu viele Süßigkeiten zu essen und vielleicht noch zeigt, wie man richtig die Zähne putzt. Um das zu dürfen, muss man noch nicht einmal HP sein, das darf der Gesundheitsbereater auch.

Ihr dürftet auch die Mundhöhle inspizieren, um z.B. festzustellen, ob die Schleimhäute abgeblasst sind durch eine Anämie.

Liebe Gini,
auf Angina hin dürft Ihr auch untersuchen, denn die spielt sich an den Mandeln (Tonsillen) ab und die liegen im Gaumen (also hinter der Mundhöhle).

LG Isolde
Antworten Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: