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Amtsarztfrage - Steffi M. - 20.02.2010 Hallo Ihr Lieben, bin wieder eifrig am Lernen und auf eine interessante Frage gestossen. Was darf ein Heilpraktiker? 1. Atteste und Bescheinigungen ausstellen. 2. Verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel in D2-Potenz verordnen 3. Kariesprophylaxe durchführen 4. die weibliche Brust untersuchen 5. Injektionen durchführen Na, wie würdet ihr Antworten? Eure Steffi Rätselt mal ein wenig. Morgen bring ich die Amtsarztlösung!!!! RE: Amtsarztfrage - Anja - 20.02.2010 Mal ohne nachschlagen würde ich 1. und 4. antworten bei 5. bin ich mir nicht ganz sicher. RE: Amtsarztfrage - Wanderfalke - 20.02.2010 Er darf 1 (falls jemand seine Atteste und Bescheinigungen akzeptiert) 4 5 Behandlungen im Mund nicht. Das mit den Betäubungsmitteln ist glaub ich Nonsens RE: Amtsarztfrage - Gini - 20.02.2010 Würde ein Arbeitgeber ein Attest vom Heilpraktiker akzeptieren? Ich denke es ist 4 und 5. RE: Amtsarztfrage - Anja - 20.02.2010 (20.02.2010, 21:01)Gini schrieb: Würde ein Arbeitgeber ein Attest vom Heilpraktiker akzeptieren? Gini, das ist nicht die Frage, hier wird gefragt, was er darf. ![]() RE: Amtsarztfrage - Gini - 20.02.2010 Ah, ok, dann sag ich er darf. ![]() Also auch 1, 4 und 5 RE: Amtsarztfrage - Daniela Starke - 21.02.2010 Ich würde auch 1, 4 und 5 sagen. Bei Atteste und Bescheinigungen müssen diese halt akzeptiert werden. Ich hoffe nur, dass der Amtsarzt das auch so gesehen hat ![]() RE: Amtsarztfrage - Andrea L. Rapp - 21.02.2010 Ich würde auch 1,4 und 5 sagen. Als ich noch in Reutlingen wohnte, hab ich immer wieder mal für meine Freundin die Heilpraktikerin ist, unter anderem auch Atteste am PC geschrieben. RE: Amtsarztfrage - Steffi M. - 21.02.2010 Hallo Ihr, hier die Antwort: Was darf ein Heilpraktiker? 1. Atteste und Bescheinigungen ausstellen. 2. Verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel in D2-Potenz verordnen 3. Kariesprophylaxe durchführen 4. die weibliche Brust untersuchen 5. Injektionen durchführen Antwort: 1, 3, 4, 5 Liebe Grüße Steffi RE: Amtsarztfrage - Gini - 21.02.2010 Also ist Prophylaxe erlaubt, aber keine Behandlung im Mundraum...richtig? RE: Amtsarztfrage - Steffi M. - 21.02.2010 Liebe Gini, les dir das Zahnheilkundegesetz genau durch. Ist die Karies-Prophylaxe eine Feststellung und Behandlung einer Zahn-, Mund- und Kieferkrankheit ? Oder ist sie als von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich der Zähne, des Mundes und der Kiefer anzusehen, einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und Fehlens der Zähne? Was ist eine Karies-Prophylaxe? Liebe Grüße Steffi RE: Amtsarztfrage - Daniela Starke - 21.02.2010 Ach Du schande! Da hätten wir ja alle einen Punkt falsch gehabt. ![]() RE: Amtsarztfrage - Andrea L. Rapp - 22.02.2010 Zitat:Was ist eine Karies-Prophylaxe?Ich vermute mal Aufklärung über richtige Zahnpflege und wie Karies entsteht. RE: Amtsarztfrage - Steffi M. - 22.02.2010 Genau, zur Vorsorge beraten dürfen wir, nur nicht behandeln ![]() Liebe Grüße Steffi RE: Amtsarztfrage - Anna B. - 27.02.2010 Ohje, ich wär auch durchgefallen. Grüße, Anna RE: Amtsarztfrage - Gini - 27.02.2010 Nein Anna, wärst Du nicht ! Dafür hättest Du ja alle anderen Fragen richtig ;-) Also immer positiv denken, wir lernen und wir schaffen es ! ![]() RE: Amtsarztfrage - Anna B. - 27.02.2010 Das baut auf, Gini. Danke. Klar, wir schaffen das. Lieber Gruß, Anna RE: Amtsarztfrage - Heike H. - 10.03.2010 (22.02.2010, 14:00)stefaniemahler schrieb: Genau, zur Vorsorge beraten dürfen wir, nur nicht behandeln Dürfen wir denn untersuchen im Mund? RE: Amtsarztfrage - Gini - 10.03.2010 Ich denke mal schon, sonst könnten wir z.B. ja auch keine Angina feststellen. Ist aber nur meine laienhafte Ansicht. RE: Amtsarztfrage - Isolde Richter - 10.03.2010 Hier schon mal ein "kleiner Vorgeschmack" auf Gesetzeskunde: Das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde sagt: Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige, auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Als Krankheit ist jede von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich des Zähne, des Mundes und der Kiefer anzusehen, einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und des Fehlens von Zähnen ... Wie man sieht, geht es dabei um Krankheiten nicht um Prophylaxe! Kariesprophlyaxe führt Ihr schon durch, wenn Ihr z.B. empfehlt nicht zu viele Süßigkeiten zu essen und vielleicht noch zeigt, wie man richtig die Zähne putzt. Um das zu dürfen, muss man noch nicht einmal HP sein, das darf der Gesundheitsbereater auch. Ihr dürftet auch die Mundhöhle inspizieren, um z.B. festzustellen, ob die Schleimhäute abgeblasst sind durch eine Anämie. Liebe Gini, auf Angina hin dürft Ihr auch untersuchen, denn die spielt sich an den Mandeln (Tonsillen) ab und die liegen im Gaumen (also hinter der Mundhöhle). LG Isolde |