Heilpraktikerschule Isolde Richter
Amtsarztfrage - Druckversion

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Amtsarztfrage - Steffi M. - 20.02.2010

Hallo Ihr Lieben,

bin wieder eifrig am Lernen und auf eine interessante Frage gestossen.

Was darf ein Heilpraktiker?

1. Atteste und Bescheinigungen ausstellen.
2. Verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel in D2-Potenz verordnen
3. Kariesprophylaxe durchführen
4. die weibliche Brust untersuchen
5. Injektionen durchführen

Na, wie würdet ihr Antworten?

Eure Steffi

Rätselt mal ein wenig. Morgen bring ich die Amtsarztlösung!!!!


RE: Amtsarztfrage - Anja - 20.02.2010

Mal ohne nachschlagen würde ich 1. und 4. antworten bei 5. bin ich mir nicht ganz sicher.


RE: Amtsarztfrage - Wanderfalke - 20.02.2010

Er darf 1 (falls jemand seine Atteste und Bescheinigungen akzeptiert)
4
5

Behandlungen im Mund nicht.
Das mit den Betäubungsmitteln ist glaub ich Nonsens


RE: Amtsarztfrage - Gini - 20.02.2010

Würde ein Arbeitgeber ein Attest vom Heilpraktiker akzeptieren?
Ich denke es ist 4 und 5.


RE: Amtsarztfrage - Anja - 20.02.2010

(20.02.2010, 21:01)Gini schrieb: Würde ein Arbeitgeber ein Attest vom Heilpraktiker akzeptieren?

Gini, das ist nicht die Frage, hier wird gefragt, was er darf. Big Grin


RE: Amtsarztfrage - Gini - 20.02.2010

Ah, ok, dann sag ich er darf. Cool
Also auch 1, 4 und 5


RE: Amtsarztfrage - Daniela Starke - 21.02.2010

Ich würde auch 1, 4 und 5 sagen.

Bei Atteste und Bescheinigungen müssen diese halt akzeptiert werden. Ich hoffe nur, dass der Amtsarzt das auch so gesehen hat Dodgy


RE: Amtsarztfrage - Andrea L. Rapp - 21.02.2010

Ich würde auch 1,4 und 5 sagen.

Als ich noch in Reutlingen wohnte, hab ich immer wieder mal für meine Freundin die Heilpraktikerin ist, unter anderem auch Atteste am PC geschrieben.


RE: Amtsarztfrage - Steffi M. - 21.02.2010

Hallo Ihr,

hier die Antwort:

Was darf ein Heilpraktiker?

1. Atteste und Bescheinigungen ausstellen.
2. Verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel in D2-Potenz verordnen
3. Kariesprophylaxe durchführen
4. die weibliche Brust untersuchen
5. Injektionen durchführen

Antwort: 1, 3, 4, 5

Liebe Grüße Steffi


RE: Amtsarztfrage - Gini - 21.02.2010

Also ist Prophylaxe erlaubt, aber keine Behandlung im Mundraum...richtig?


RE: Amtsarztfrage - Steffi M. - 21.02.2010

Liebe Gini,

les dir das Zahnheilkundegesetz genau durch. Ist die Karies-Prophylaxe eine Feststellung und Behandlung einer Zahn-, Mund- und Kieferkrankheit ?

Oder ist sie als von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich der Zähne, des Mundes und der Kiefer anzusehen, einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und Fehlens der Zähne?

Was ist eine Karies-Prophylaxe?

Liebe Grüße Steffi


RE: Amtsarztfrage - Daniela Starke - 21.02.2010

Ach Du schande!
Da hätten wir ja alle einen Punkt falsch gehabt. Dodgy


RE: Amtsarztfrage - Andrea L. Rapp - 22.02.2010

Zitat:Was ist eine Karies-Prophylaxe?
Ich vermute mal Aufklärung über richtige Zahnpflege und wie Karies entsteht.


RE: Amtsarztfrage - Steffi M. - 22.02.2010

Genau, zur Vorsorge beraten dürfen wir, nur nicht behandeln Big Grin

Liebe Grüße Steffi


RE: Amtsarztfrage - Anna B. - 27.02.2010

Ohje, ich wär auch durchgefallen.
Grüße, Anna


RE: Amtsarztfrage - Gini - 27.02.2010

Nein Anna, wärst Du nicht !
Dafür hättest Du ja alle anderen Fragen richtig ;-)
Also immer positiv denken, wir lernen und wir schaffen es ! [Bild: a040.gif]


RE: Amtsarztfrage - Anna B. - 27.02.2010

Das baut auf, Gini. Danke.
Klar, wir schaffen das.

Lieber Gruß, Anna


RE: Amtsarztfrage - Heike H. - 10.03.2010

(22.02.2010, 14:00)stefaniemahler schrieb: Genau, zur Vorsorge beraten dürfen wir, nur nicht behandeln Big Grin

Liebe Grüße Steffi

Dürfen wir denn untersuchen im Mund?


RE: Amtsarztfrage - Gini - 10.03.2010

Ich denke mal schon, sonst könnten wir z.B. ja auch keine Angina feststellen. Ist aber nur meine laienhafte Ansicht.


RE: Amtsarztfrage - Isolde Richter - 10.03.2010

Hier schon mal ein "kleiner Vorgeschmack" auf Gesetzeskunde:

Das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde sagt:

Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige, auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Als Krankheit ist jede von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich des Zähne, des Mundes und der Kiefer anzusehen, einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und des Fehlens von Zähnen ...

Wie man sieht, geht es dabei um Krankheiten nicht um Prophylaxe!

Kariesprophlyaxe führt Ihr schon durch, wenn Ihr z.B. empfehlt nicht zu viele Süßigkeiten zu essen und vielleicht noch zeigt, wie man richtig die Zähne putzt. Um das zu dürfen, muss man noch nicht einmal HP sein, das darf der Gesundheitsbereater auch.

Ihr dürftet auch die Mundhöhle inspizieren, um z.B. festzustellen, ob die Schleimhäute abgeblasst sind durch eine Anämie.

Liebe Gini,
auf Angina hin dürft Ihr auch untersuchen, denn die spielt sich an den Mandeln (Tonsillen) ab und die liegen im Gaumen (also hinter der Mundhöhle).

LG Isolde